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ENLAPA steht für Energie Land Pacht und ist eine noch junge Initiative.
Unser Ziel: Investitionen in erneuerbare Energien erleichtern und ihr volles Potenzial entfesseln. Wir vernetzen die Menschen, die die Energiewende vorantreiben.
© 2026 ENLAPA, Alle Rechte vorbehalten.
Bieten Sie Ihre Fläche für Solar oder Speicher zur Pacht an: Angebote direkt von Projektentwicklern, ohne Zwischenhändler. Kostenlos und unverbindlich.
Mit dem Anbieten Ihrer Fläche verpflichten Sie sich nicht, sie zu verpachten. Sie entscheiden, ob Sie nach der Prüfung einen Vermittlungsauftrag erteilen, Sie entscheiden, mit welchen Projektentwicklern Sie sprechen, und Sie sind nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Ein Pachtvertrag entsteht erst, wenn Sie ihn unterschreiben, und Sie schließen ihn direkt mit dem Projektentwickler.
Für Sie als Eigentümer ist das kostenfrei: keine Einstellgebühr, keine laufenden Kosten, keine Provision. Wie ENLAPA stattdessen vergütet wird, steht weiter unten auf dieser Seite.
Sie reichen Ihre Fläche ein und danach läuft ein Ablauf, den Sie an jeder Stelle anhalten können. Hier steht, was in welcher Reihenfolge geschieht und wie lange die Schritte realistisch dauern.
Ihre Angaben zu Lage, Größe und Flächentyp liegen bei uns, und Sie erhalten eine Bestätigung. Ab diesem Punkt ist ein Ansprechpartner aus der Flächenakquise für Ihre Fläche zuständig, an den Sie sich mit Rückfragen wenden können.
Wir prüfen die Fläche auf Eignung. Entscheidend sind Größe und Zuschnitt, die Entfernung zu einem nutzbaren Netzverknüpfungspunkt, Schutzgebiete und die planungsrechtliche Lage, außerdem die Frage, ob eine kommunale Zustimmung realistisch ist. Das Ergebnis melden wir Ihnen zurück, auch wenn es negativ ausfällt.
Fällt die Prüfung positiv aus, erteilen Sie ENLAPA einen Vermittlungsauftrag. Das ist ein unterschriebenes Dokument, mit dem Sie uns beauftragen, für Ihre Fläche Pachtangebote einzuholen. Vorher werden wir nicht für Sie tätig und legen Ihre Fläche niemandem vor. Für Sie ist der Auftrag kostenfrei.
Nach dem Vermittlungsauftrag starten wir die Netzanfrage beim zuständigen Netzbetreiber, um die Anschlussmöglichkeiten Ihrer Fläche zu klären. Der Netzanschluss ist der stärkste Werttreiber einer Fläche, erst mit dieser Klarheit lassen sich belastbare Pachtangebote einholen.
Ihre Fläche wird auf dem ENLAPA-Marktplatz veröffentlicht und damit registrierten Projektentwicklern zugänglich. Sie geht dabei nicht an beliebig viele Empfänger: Die Plattform legt eine Fläche jeweils nur einer bestimmten Anzahl von Interessenten gleichzeitig vor.
Liegt das Ergebnis der Netzanfrage vor, holen wir für Ihre Fläche Pachtangebote geprüfter Projektentwickler ein. Angebote werden mitsamt den finanziellen Konditionen über die Plattform übermittelt, damit Sie sie nebeneinanderlegen und vergleichen können.
Den Pachtvertrag schließen Sie direkt mit dem Projektentwickler, nicht mit ENLAPA. Von der ersten Ansprache bis zur Unterschrift vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen bis mehrere Monate, je nachdem, wie schnell Pachthöhe, Laufzeit, Wertsicherung und Rückbausicherheit geklärt sind.
Der Pachtvertrag wird üblicherweise geschlossen, bevor feststeht, ob gebaut werden darf. Der Projektentwickler braucht die vertragliche Sicherung, um überhaupt in das Genehmigungsverfahren zu gehen, das rund 18 Monate in Anspruch nimmt. Verträge enthalten deshalb regelmäßig eine Klausel, nach der die Pacht erst mit erteilter Genehmigung beginnt.
Das Formular fragt bewusst wenig ab. Alles Weitere klärt sich im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner, und fehlende Unterlagen halten die Einreichung nicht auf.
Eine Netzauskunft oder ein Gespräch mit der Gemeinde machen Ihre Fläche für Projektentwickler deutlich attraktiver, weil sie zwei der größten Unsicherheiten früh ausräumen. Haben Sie beides nicht, reichen Sie die Fläche trotzdem ein.
Die Angebote kommen von Projektentwicklern und Investoren, die Photovoltaik- oder Speicherprojekte selbst planen, bauen oder betreiben. ENLAPA pachtet keine Flächen und ist an keine Projektgesellschaft gebunden. Wir sind die vermittelnde Stelle dazwischen, nicht die Gegenseite Ihres Pachtvertrags. Interessenten müssen sich registrieren und übernehmen dabei verbindliche Pflichten gegenüber Ihnen als Anbietendem. Diese Pflichten sind das, was Ihre Fläche tatsächlich schützt, deshalb stehen sie hier einzeln.
Wer als Vermittler, Zwischenhändler, Makler oder Agent auftritt, darf sich auf der Plattform nicht registrieren. Angebote kommen deshalb von Unternehmen, die das Projekt tatsächlich realisieren wollen, und nicht von Ketten weiterreichender Anbieter.
ENLAPA ist berechtigt, die Angaben eines Interessenten anhand geeigneter amtlicher Dokumente zu überprüfen, und behält sich vor, Profile bei falschen Angaben oder groben Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen zu löschen. Bei grober Täuschung oder gefälschten Dokumenten werden Maßnahmen bis hin zu rechtlichen Schritten ergriffen.
Ihre Daten und hochgeladenen Dokumente sind nur Interessenten zugänglich, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Eine Weitergabe an Dritte ist ihnen untersagt.
Pachtangebote inklusive der finanziellen Konditionen werden über die Plattform übermittelt und dokumentiert. Damit bleibt nachvollziehbar, wer Ihnen wann was angeboten hat.
Projektentwickler müssen den Verlauf dokumentieren: Rückmeldung zum Erstkontakt, Abschluss eines Pachtvertrags, Erteilung einer Baugenehmigung und die weiteren Meilensteine, jeweils mit Datum und innerhalb von 7 Tagen nach dem Ereignis. Ein Interessent, der sich nicht mehr rührt, bleibt damit nicht unbemerkt auf Ihrer Fläche sitzen.
Eine Fläche wird immer nur einer bestimmten Anzahl von Interessenten gleichzeitig angeboten, und wer kein Interesse mehr hat, muss das binnen 24 Stunden aktualisieren. So entsteht kein Verteiler, auf dem Ihre Fläche jahrelang unbearbeitet liegt.
Für Sie als Eigentümer bleibt der gesamte Weg kostenfrei, vom Einreichen über die Prüfung und den Vermittlungsauftrag bis zum Pachtvertrag. Das gilt auch dann, wenn am Ende kein Vertrag zustande kommt.
Die ENLAPA GmbH wird als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt tätig. Die Vergütung wird beim Projektentwickler erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie setzt sich aus einer Pauschale für die Vermittlung des Kontakts und einer Erfolgspauschale zusammen, die sich nach der realisierbaren Leistung in Kilowattpeak bemisst und bei Abschluss des Pachtvertrags beziehungsweise bei Erteilung der Baugenehmigung fällig wird.
Das erklärt auch, warum wir Ihnen keine Fläche schnell irgendwohin vermitteln: Unsere Vergütung hängt daran, dass ein Projekt tatsächlich zustande kommt und Bestand hat.
Damit ENLAPA für Sie Pachtangebote einholen darf, brauchen wir von Ihnen einen unterzeichneten Vermittlungsauftrag. Das ist kein Kleingedrucktes am Rand, sondern der Punkt, an dem aus einer eingereichten Fläche ein Auftrag wird. Er kommt bewusst erst nach der Eignungsprüfung, damit Sie nicht unterschreiben, bevor Sie wissen, ob Ihre Fläche überhaupt in Frage kommt.
Der Auftrag regelt, dass wir für Sie tätig werden dürfen, welche Fläche betroffen ist und wie die Vergütung erhoben wird. Sie erhalten ihn vor der Unterschrift zum Lesen, die Maklerbedingungen sind auf dieser Website einsehbar, und Sie können ihn selbstverständlich vorab prüfen lassen. Ohne Ihre Unterschrift wird Ihre Fläche keinem Projektentwickler vorgelegt.
Nicht jede Fläche eignet sich. Häufige Gründe sind eine zu geringe oder zu zergliederte Fläche, eine große Entfernung zum nächsten nutzbaren Netzverknüpfungspunkt, Schutzgebiete oder eine planungsrechtliche Lage, in der eine kommunale Zustimmung nicht absehbar ist. Fällt die Prüfung negativ aus, sagen wir Ihnen das mit Begründung. Es folgt kein Vermittlungsauftrag, Ihre Fläche wird niemandem vorgelegt, und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Ein Nein für Freiflächen-Photovoltaik ist dabei nicht automatisch ein Nein für jede Nutzung. Ein Batteriegroßspeicher braucht nur 0,5 bis 3 Hektar, stellt dafür hohe Anforderungen an die Netzanbindung. Flächen in einem Gewerbegebiet oder in der Nähe eines Umspannwerks können deshalb interessant sein, obwohl sie für einen Solarpark zu klein wären. Die Prüfung bezieht sich außerdem immer auf die heutige Netz- und Planungslage.
Nichts. Für Grundstückseigentümer ist die Nutzung der Plattform kostenfrei: keine Einstellgebühr, keine laufenden Kosten, keine Provision. ENLAPA wird als Makler tätig und die Vergütung wird beim Projektentwickler erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Vermittlungsauftrag ist das unterschriebene Dokument, mit dem Sie ENLAPA beauftragen, für Ihre Fläche Pachtangebote einzuholen. Ohne ihn werden wir nicht für Sie tätig und legen Ihre Fläche keinem Projektentwickler vor. Sie erteilen ihn erst nach der Eignungsprüfung, er ist für Sie kostenfrei, und Sie können ihn vor der Unterschrift in Ruhe lesen und prüfen lassen.
Nein. Das Anbieten ist unverbindlich. Sie entscheiden, ob Sie einen Vermittlungsauftrag erteilen, mit wem Sie sprechen und ob Sie ein Angebot annehmen. Ein Pachtvertrag kommt erst mit Ihrer Unterschrift zustande, und Sie schließen ihn direkt mit dem Projektentwickler.
Nach der Eignungsprüfung und dem Vermittlungsauftrag starten wir zunächst die Netzanfrage beim zuständigen Netzbetreiber, erst mit deren Ergebnis holen wir Pachtangebote geprüfter Projektentwickler für Sie ein. Bis zu einem unterschriebenen Pachtvertrag vergehen erfahrungsgemäß einige Wochen bis mehrere Monate, abhängig davon, wie zügig Konditionen und rechtliche Fragen geklärt werden.
Vor dem Vermittlungsauftrag niemand außer ENLAPA. Danach wird Ihre Fläche auf dem ENLAPA-Marktplatz veröffentlicht und einer begrenzten Zahl registrierter Projektentwickler zugänglich gemacht, die sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben und Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben dürfen. Die Kontaktaufnahme untereinander ist ausschließlich registrierten Nutzern möglich.
Nur volljährige, voll geschäftsfähige Nutzer, und ausdrücklich keine Vermittler, Zwischenhändler, Makler oder Agenten: Diese dürfen die ENLAPA-Datenbank weder nutzen noch sich registrieren. Angebote kommen deshalb von Unternehmen, die das Projekt selbst realisieren wollen. Mit der Registrierung verpflichten sie sich, die Interessen des Anbietenden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren, den Datenschutz einzuhalten, Angebote über die Plattform zu unterbreiten und den Projektfortschritt zu dokumentieren. ENLAPA ist zusätzlich berechtigt, die Angaben anhand amtlicher Dokumente zu überprüfen, und behält sich die Löschung von Profilen bei Falschangaben vor.
Direkt mit dem Projektentwickler, nicht mit ENLAPA. Wir sind nicht Vertragspartei des Pachtvertrags und pachten selbst keine Flächen. Planung, Genehmigung, Bau, Betrieb und Rückbau der Anlage liegen vollständig beim Projektentwickler.
Wir melden Ihnen das Prüfergebnis mit Begründung zurück. Es folgt kein Vermittlungsauftrag, Ihre Fläche wird niemandem vorgelegt und es entstehen Ihnen keine Kosten. Häufige Gründe sind zu geringe Größe, eine große Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt, Schutzgebiete oder eine planungsrechtlich aussichtslose Lage.
Für Freiflächen-Photovoltaik liegen marktübliche Pachten in Deutschland typischerweise zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Hektar und Jahr, in netznahen Lagen bis etwa 5.500 Euro. Bei Agri-Photovoltaik sind es 1.000 bis 3.000 Euro, weil die landwirtschaftliche Nutzung weiterläuft. Batteriegroßspeicher liegen mit rund 25.000 Euro pro Hektar und Jahr höher, brauchen aber nur 0,5 bis 3 Hektar. Zum Vergleich: landwirtschaftliche Pacht liegt im Bundesdurchschnitt bei etwa 350 Euro für Ackerland und 200 bis 300 Euro für Grünland.
In der Regel erst, wenn die Genehmigung erteilt ist. Der Projektentwickler schließt den Pachtvertrag, bevor feststeht, ob gebaut werden darf, weil er die Fläche gesichert braucht, um das etwa 18-monatige Genehmigungsverfahren überhaupt zu beginnen. Verträge enthalten deshalb üblicherweise eine Klausel, nach der die Laufzeit und damit die Pachtzahlung erst mit der Genehmigung startet. Achten Sie darauf, dass auch Sie kündigen können, falls ein Projekt über Jahre nicht vorankommt.
Sie können die Fläche als Eigentümer, als Vertreter einer Eigentümergemeinschaft oder im Auftrag des Eigentümers anbieten. Bei mehreren Miteigentümern brauchen Sie deren Zustimmung. Ist die Fläche landwirtschaftlich verpachtet, schließt das ein Solarprojekt nicht aus, es bestimmt aber den Zeitpunkt: Der bestehende Pachtvertrag muss neu verhandelt oder gekündigt werden, und die Nutzungsart ändert nicht der Pächter, sondern der Eigentümer.
Ja, und das ist häufig sinnvoll. Für die Wirtschaftlichkeit zählt die zusammenhängende nutzbare Gesamtfläche und nicht die Zahl der Einzelparzellen, weil sich die Fixkosten für Netzanschluss, Planung und Einzäunung auf mehr Leistung verteilen. Benachbarte Flurstücke, auch von mehreren Eigentümern, lassen sich zu einer wirtschaftlich attraktiven Größe bündeln.