Agri-PV 2026: Agri-Photovoltaik-Anlagen erklärt — Anlagentypen, Pacht, Förderung und was Eigentümer wirklich bekommen
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) heißt: Auf derselben Fläche wird weiter Landwirtschaft betrieben, und darüber oder dazwischen erzeugen Solarmodule Strom. Die Landwirtschaft bleibt dabei die Hauptnutzung — so verlangt es die DIN SPEC 91434, auf die sich EEG, Agrarförderung und Baurecht stützen. Für Sie als Eigentümer heißt das in Zahlen: Eine Agri-PV-Anlage bringt typischerweise 1.000 bis 3.000 Euro Pacht pro Hektar und Jahr, rund zwei- bis siebenmal so viel wie die Ackerpacht, aber weniger als ein klassischer Solarpark mit 3.000 bis 5.000 Euro. Dafür bleibt die Fläche landwirtschaftlich genutzt und im Regelfall förderfähig. Dieser Ratgeber erklärt, welche Anlagentypen es gibt, welche Kulturen darunter funktionieren, wie Agri-PV 2026 tatsächlich gefördert wird — dort hat sich mehr verschoben, als die meisten Ratgeber im Netz wissen — und wann sich die Doppelnutzung für Ihre Fläche lohnt.
„In 10 Sekunden prüfen — ohne E-Mail, ohne Rückruf"

Das Wichtigste auf einen Blick
Die Landwirtschaft bleibt Hauptnutzung. Nach DIN SPEC 91434 dürfen Gestelle und Randstreifen höchstens 10 % (hoch aufgeständert, Kategorie I) bzw. 15 % (bodennah, Kategorie II) der Fläche kosten, und der landwirtschaftliche Ertrag muss mindestens 66 % einer Referenzfläche erreichen.
Pacht: 1.000–3.000 €/ha und Jahr — weniger als beim klassischen Solarpark, weil pro Hektar nur etwa 300 bis 700 kWp statt rund 1.000 kWp Platz finden und die Unterkonstruktion teurer ist. Dafür läuft die Bewirtschaftung weiter.
Die EEG-Förderung 2026 ist nicht die, die im Gesetz steht. Das eigene Untersegment für besondere Solaranlagen (1.200 MW in 2026) und der Höchstwert bis 9,5 ct/kWh warten seit Mai 2024 auf die beihilferechtliche Genehmigung der EU (§ 101 EEG). Solange gilt der alte Bonus: +0,5 ct/kWh für Anlagen mit mindestens 2,10 m lichter Höhe. Der Kabinettsentwurf zum EEG 2027 vom 29. Juli 2026 will das Untersegment ganz streichen und bei 0,5 ct/kWh bleiben.
Die 85-%-Regel bei den Direktzahlungen gibt es nicht mehr. Seit dem Antragsjahr 2025 wird nur noch die tatsächlich verlorene Fläche abgezogen — höchstens 15 %, bei schlanken Anlagen weniger (4. Änderungsverordnung zur GAPDZV).
Baurecht: privilegiert bis 25.000 m² an einer Hofstelle, eine Anlage je Hofstelle oder Betriebsstandort (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB). Alles darüber braucht wie jeder Solarpark einen Bebauungsplan.
Für Eigentümer ist Agri-PV meist die zweitbeste Lösung — sinnvoll, wenn die Gemeinde keinen klassischen Solarpark will, die Fläche für den Betrieb unverzichtbar ist oder Sonderkulturen Schutz brauchen. Ob auf Ihrer Fläche die pachtstärkere Variante möglich ist, zeigt der kostenlose Flächencheck.
Was ist Agri-PV? Vier Definitionen, die zusammenpassen müssen
Umgangssprachlich ist jede Solaranlage auf einem Acker „Agri-PV". Rechtlich ist das falsch, und genau hier entstehen die meisten Missverständnisse zwischen Eigentümern und Projektentwicklern. Eine Anlage ist nur dann Agri-PV, wenn sie gleichzeitig vier Regelwerke erfüllt, die jeweils eine andere Frage beantworten:
| Frage | Regelwerk | Was verlangt wird |
|---|---|---|
| Ist die Anlage technisch eine Agri-PV-Anlage? | DIN SPEC 91434:2021-05 (Acker, Dauerkulturen, Grünland mit Schnittnutzung) und DIN SPEC 91492:2024-06 (Tierhaltung) | Landwirtschaft als Hauptnutzung, Flächenverlust höchstens 10 % bzw. 15 %, mindestens 66 % des Referenzertrags, landwirtschaftliches Nutzungskonzept vor dem Bau |
| Bekommt der Strom EEG-Förderung als „besondere Solaranlage"? | § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a–c EEG und die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 85c EEG | Acker mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau, Dauer- oder mehrjährige Kulturen oder Dauergrünland (nicht in Natura-2000-Gebieten); kein Moorboden |
| Bleibt die Fläche für Direktzahlungen beihilfefähig? | § 12 Abs. 4 Nr. 6 und Abs. 5 GAPDZV | Bearbeitung mit üblichen landwirtschaftlichen Maschinen möglich, Flächenverlust nach DIN SPEC 91434 höchstens 15 % |
| Darf ohne Bebauungsplan gebaut werden? | § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB | räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einem Betrieb, höchstens 25.000 m² Grundfläche, eine Anlage je Hofstelle oder Betriebsstandort |
Wichtig für die Praxis: Die DIN SPEC 91434 ist keine Rechtsnorm, sondern eine private Spezifikation. Verbindlich wird sie, weil EEG-Festlegung und Direktzahlungen-Verordnung auf sie verweisen. Die Bundesnetzagentur hat dazu zwei Festlegungen getroffen — eine für Acker-, Dauerkultur- und Parkplatzflächen (zum 1. Oktober 2021) und eine für Grünland und entwässerte Moorböden (zum 1. Juli 2023) —, die sich „in großen Teilen, aber nicht vollständig" auf die DIN SPEC stützen, wie der Bundesverband Solarwirtschaft in seiner Stellungnahme zum EEG 2027 festhält. Welche Auslegungsfragen daraus 2026 noch offen sind, behandelt der Ratgeber Agri-PV: Rechtslage 2026 bei Genehmigung und Förderung.
DIN SPEC 91434 im Detail: Kategorien, Flächenverlust und die 66-Prozent-Regel
Die DIN SPEC 91434 („Agri-Photovoltaik-Anlagen — Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung", Ausgabe Mai 2021) teilt Agri-PV-Anlagen nach der Höhe in zwei Kategorien und nach der Nutzung in vier Unterkategorien ein:
| Kategorie I: Aufständerung mit lichter Höhe (Bewirtschaftung unter den Modulen) | Kategorie II: bodennahe Aufständerung (Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen) | |
|---|---|---|
| A — Dauerkulturen und mehrjährige Kulturen | 1A: Obst, Beerenobst, Wein, Hopfen | 2A: Obst, Beerenobst, Wein, Hopfen |
| B — Einjährige und überjährige Kulturen | 1B: Ackerkulturen, Gemüse, Wechselgrünland, Ackerfutter | 2B: Ackerkulturen, Gemüse, Wechselgrünland, Ackerfutter |
| C — Dauergrünland mit Schnittnutzung | 1C: intensives und extensives Wirtschaftsgrünland | 2C: intensives und extensives Wirtschaftsgrünland |
| D — Dauergrünland mit Weidenutzung | 1D: Dauerweide, Portionsweide | 2D: Dauerweide, Portionsweide |
| Lichte Höhe | mindestens 2,10 m | darunter; die Fläche unter den Modulen gilt dann in der Regel als nicht nutzbar |
| Höchstzulässiger Flächenverlust | 10 % der Gesamtprojektfläche | 15 % der Gesamtprojektfläche |
Drei Anforderungen gelten für beide Kategorien:
- Flächenverlust begrenzt. Die landwirtschaftlich nicht mehr nutzbare Fläche — Pfosten, Fundamente, Wechselrichter, Wege, nicht bearbeitbare Streifen unter niedrigen Modulen — darf die genannten Grenzen nicht überschreiten.
- Mindestens 66 % des Referenzertrags. Der landwirtschaftliche Ertrag auf der Projektfläche muss nach dem Bau mindestens zwei Drittel dessen erreichen, was dieselbe Fläche ohne Anlage liefern würde. Den Referenzertrag bildet man aus mehrjährigen Betriebsdaten oder regionalen Durchschnittswerten der amtlichen Statistik.
- Landwirtschaftliches Nutzungskonzept vor dem Bau. Es beschreibt Kultur und Fruchtfolge, Arbeitsbreiten und Durchfahrtshöhen der Maschinen, Lichtverfügbarkeit und Lichtverteilung sowie den Nachweis der 66-%-Regel. Dieses Konzept verlangen Förderstelle, Agrarbehörde und häufig auch die Genehmigungsbehörde.
Tierhaltung — die Kategorien 1D und 2D — klammert die DIN SPEC 91434 ausdrücklich aus. Dafür gibt es seit Juni 2024 die DIN SPEC 91492 („Agri-Photovoltaik-Anlagen — Anforderungen an die Nutztierhaltung"). Sie regelt unter anderem Lichtverhältnisse, Flächenbesatz, Liege- und Rückzugsbereiche und den Schutz der Anlage vor den Tieren. Die verbreitete Aussage, Hühner- oder Schweinehaltung unter Modulen sei grundsätzlich keine Agri-PV, lässt sich an den Normtexten nicht festmachen: Schon die Beispielliste der DIN SPEC 91434 nennt für Dauerweiden neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Geflügel und Schweine. Der Knackpunkt liegt woanders — bei den Direktzahlungen. Zerstört die Tierhaltung die Grasnarbe, gilt die landwirtschaftliche Tätigkeit nach § 12 Abs. 3 GAPDZV in der Regel als „stark eingeschränkt", und die Fläche verliert ihre Beihilfefähigkeit. Wer Geflügel unter Modulen halten will, sollte das deshalb vorab mit der Agrarbehörde klären.
Die Anlagentypen: was über und zwischen den Kulturen steht

In der Praxis haben sich vier Bauformen durchgesetzt. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Leistung auf einen Hektar passt — und genau das bestimmt später die Pacht.
| Bauform | DIN-Kategorie | Typische Nutzung | Leistung je Hektar | Stromgestehungskosten |
|---|---|---|---|---|
| Hoch aufgeständert über Ackerbau (4–5 m und mehr) | I | Getreide, Kartoffeln, Gemüse — befahrbar mit Mähdrescher | ca. 600 kWp | Ø 8,15 ct/kWh |
| Hoch aufgeständert über Sonderkulturen (ca. 3 m) | I | Beeren, Kern- und Steinobst, Wein, Hopfen | ca. 700 kWp | — |
| Bodennah oder vertikal (bifaziale Module, Ost-West) mit weitem Reihenabstand | II | Grünland, Mahd, Ackerbau zwischen den Reihen | ca. 300 kWp (Grünland) | Ø 6,03 ct/kWh |
| Nachgeführt (einachsige Tracker) mit weitem Reihenabstand | I oder II, je nach Höhe | Ackerbau, Grünland | je nach Reihenabstand | — |
| Zum Vergleich: klassische Freiflächenanlage | — | keine Landwirtschaft | ca. 1.000 kWp | — |
Leistungsdichten und Stromgestehungskosten: Beispielrechnungen des Fraunhofer ISE im Leitfaden „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende", Stand Februar 2024; die Kostenwerte sind Durchschnitte über 20 Jahre Laufzeit, keine Marktpreise.
Hoch aufgeständerte Anlagen (Kategorie I)
Die Module stehen drei bis fünf Meter hoch, im Hopfenbau auch über sieben Meter, damit Traktoren, Pflanzenschutzspritzen und Mähdrescher darunter arbeiten können. Das bekannteste deutsche Beispiel ist die Forschungsanlage der Hofgemeinschaft Heggelbach am Bodensee (2016): Module in über fünf Metern Höhe, 9,5 Meter Reihenabstand bei 3,4 Meter Modulreihenbreite, Bewirtschaftung auch mit großen Landmaschinen. Der Preis dieser Bauform liegt in der Unterkonstruktion: Das Fraunhofer ISE setzt dafür im Mittel 372 Euro pro kWp an, gegenüber 76 Euro bei einer klassischen Freiflächenanlage. Daraus ergeben sich Stromgestehungskosten, die rund 50 % über denen eines normalen Solarparks liegen.
Über Sonderkulturen ist die Bauform wirtschaftlich am überzeugendsten, weil die Module eine Aufgabe übernehmen, die der Betrieb sonst teuer bezahlen müsste: Sie ersetzen Hagelnetz, Regen- oder Folienüberdachung und schützen Beeren und Obst vor Sonnenbrand und Starkregen.
Vertikale Anlagen (Kategorie II)
Bifaziale Module stehen senkrecht in Reihen, meist in Ost-West-Ausrichtung, und erzeugen auf beiden Seiten Strom — mit Spitzen am Vormittag und am Nachmittag statt zur Mittagszeit, wenn alle südausgerichteten Parks gleichzeitig einspeisen. Zwischen den Reihen bleiben mehrere Meter breite Streifen für Mahd, Beweidung oder Ackerbau. Eines der bekanntesten Beispiele steht in Donaueschingen-Aasen: rund 11.000 bifaziale Module, 4,1 MWp, offiziell eröffnet am 13. Oktober 2020. Der Flächenverlust ist gering, die Leistung je Hektar allerdings auch — für bodennahe Reihen im Grünland rechnet das Fraunhofer ISE mit etwa 300 kWp je Hektar.
Nachgeführte Anlagen
Einachsige Tracker drehen die Module mit dem Sonnenstand und können bei Bedarf „aus dem Weg" gedreht werden, etwa für die Bewirtschaftung oder bei Starkregen. Wie eng die Reihen stehen dürfen, wie hoch die Drehachse liegen sollte und wie viel Fläche bewirtschaftbar bleibt, lässt sich im folgenden Konfigurator ausprobieren:
Interaktiv: Tracker-Reihen selbst konfigurieren
Verändern Sie Achsabstand, Achshöhe, Bestückung und Sonnenstand und beobachten Sie, wie sich Flächenbilanz, lichter Abstand und Bodenfreiheit entwickeln.
Vereinfachtes Modell: Module 2,382 m × 1,134 m, ideale Nachführung ohne Backtracking. Als unbewirtschaftet zählt nur der Pfostenstreifen (85-%-Regel nach DIN SPEC 91434).
Rechtlich ist diese Bauform noch nicht ganz sauber eingeordnet: Welche „lichte Höhe" bei einem Tracker maßgeblich ist — etwa die Unterkante der Drehachse —, regelt das EEG bisher nicht. Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert in seiner Stellungnahme zum EEG 2027 (Stand 3. September 2026) ausdrücklich eine Klarstellung. Für Sie als Eigentümer heißt das: Bei einem Tracker-Konzept sollte der Entwickler erklären, wie er die Förderfähigkeit absichert.
Welche Kulturen funktionieren — und was die Forschung zu den Erträgen zeigt
Die DIN SPEC verlangt mindestens 66 % des Referenzertrags. In den deutschen Versuchsanlagen lagen die Erträge meist deutlich darüber, schwanken aber mit dem Wetterjahr:
- Heggelbach 2017 (normales Jahr): Die Erträge unter den Modulen blieben über 80 % der Referenzfläche; die Landnutzungseffizienz — Ernte plus Strom auf derselben Fläche — stieg auf rund 160 %.
- Heggelbach 2018 (Hitzesommer): Die Teilverschattung steigerte die Ernte. Bei Kartoffeln kamen 103 % des Referenzertrags und 83 % des Stromertrags einer reinen Solarfläche zusammen — eine Landnutzungseffizienz von 186 %.
- Nasse Jahre: Hier kann der Schatten schaden. Das Fraunhofer ISE nennt für die Heggelbach-Kulturen Ertragseinbußen bis zu 20 % in feuchten Vegetationsperioden.
Daraus ergibt sich eine grobe Eignungsliste:
| Eignung | Kulturen | Warum |
|---|---|---|
| Sehr gut | Beeren, Kern- und Steinobst, Wein, Hopfen, viele Gemüsearten, Salat, Spinat | schattentolerant; Module ersetzen Hagel- und Regenschutz |
| Gut | Grünland (Schnitt), Feldfutter, Kleegras, Kartoffeln | geringe Lichtansprüche, Schatten mindert Trockenstress |
| Möglich, mit Abschlag | Weizen, Gerste, Roggen, Raps | lichtbedürftiger; braucht hohe Aufständerung oder weite Reihen und große Durchfahrtsbreiten |
| Schwierig | Mais und andere sehr lichtbedürftige Kulturen | reagieren deutlich auf Verschattung |
| Tierhaltung | Schafe, Rinder, Ziegen; Geflügel mit Vorbehalt | Schafe gehen unter fast jeder Anlage; Rinder brauchen Kategorie I oder robuste Vertikalreihen; bei Geflügel Grasnarbe und Beihilfefähigkeit klären |
Zwei Effekte werden in Ratgebertexten oft vergessen. Erstens: Modulkanten bündeln Regen. Ohne Ableitung entstehen unter der Traufe Erosionsrinnen; gute Konzepte fangen das Wasser auf und nutzen es zur Bewässerung. Zweitens: Maschinen und Pfosten vertragen sich nur, wenn die Planung vom Maschinenpark aus denkt. Arbeitsbreite von Mähwerk und Spritze, Wendekreise am Vorgewende und Durchfahrtshöhe gehören ins Nutzungskonzept, bevor ein Pfosten gesetzt wird.
Förderung 2026: was im EEG steht — und was tatsächlich angewendet wird
Hier liegt der größte Unterschied zwischen diesem Ratgeber und den meisten Texten im Netz. Im EEG steht seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 ein großzügiges Fördermodell für Agri-PV. Angewendet wird es bis heute nicht.
Große Anlagen ab 1 MW: Ausschreibung
Agri-PV-Anlagen ab einem Megawatt brauchen — wie jeder Solarpark — einen Zuschlag in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Solaranlagen des ersten Segments. Sie gelten dort als besondere Solaranlagen (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG). Das Gesetz sieht für sie seit Mai 2024 zwei Vorteile vor:
- ein eigenes Untersegment, in dem besondere Solaranlagen vorab bezuschlagt werden — 2026 bis zu 1.200 MW, 2027 1.500 MW, 2028 2.000 MW (§ 37d EEG); Agri-PV zählt dort nur mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 m, bei rein senkrechten Anlagen mindestens 0,80 m;
- einen eigenen Höchstwert von bis zu 9,5 ct/kWh (§ 37b Abs. 2 EEG) statt 5,90 ct/kWh im normalen Segment.
Beide Regeln stehen unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt: § 101 Abs. 1 EEG erlaubt ihre Anwendung erst nach Genehmigung durch die EU-Kommission — und die fehlt bis heute. Bis dahin gilt ausdrücklich der alte Technologiebonus aus § 38b Abs. 1 Satz 2 und 3 EEG in der Fassung vom 15. Mai 2024: Hoch aufgeständerte Agri-PV mit mindestens 2,10 m lichter Höhe erhält einen Aufschlag auf den Zuschlagswert, der von 1,2 ct/kWh (Zuschlag 2023) auf 0,5 ct/kWh für Zuschläge 2026 bis 2028 abgeschmolzen ist. Vertikale und bodennahe Anlagen bekommen diesen Bonus nicht.
In der Praxis konkurrieren Agri-PV-Projekte deshalb im normalen Freiflächensegment mit klassischen Solarparks — und schlagen sich dort besser als erwartet: Beim Gebotstermin 1. März 2026 gingen 59 Zuschläge mit 439 MW an besondere Solaranlagen, ein Rekord und knapp ein Fünftel der bezuschlagten Menge (Bundesnetzagentur, 12. Mai 2026). Die ganze Runde war doppelt überzeichnet, der mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 4,94 ct/kWh, im Juli 2026 bei 4,79 ct/kWh. Was diese Cent-Beträge für die Pacht bedeuten, rechnet der Ratgeber Einspeisevergütung 2026 durch.
Kleine Anlagen bis 1 MW: gesetzlicher Wert ohne Ausschreibung
Unterhalb von einem Megawatt gibt es keine Ausschreibung. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, beträgt der anzulegende Wert für Freiflächen- und sonstige Anlagen 6,19 ct/kWh bis 100 kWp und 6,59 ct/kWh bis 1.000 kWp in der Direktvermarktung. Auch hier sieht das Gesetz einen Agri-PV-Aufschlag vor (§ 48 Abs. 1b EEG, 2024: 2,5 ct/kWh) — und auch er steht auf der Liste des § 101 EEG und wird bis zur EU-Genehmigung nicht angewendet.
Eine Größenordnung, die bei hofnahen Projekten oft übersehen wird: Bei den Leistungsdichten des Fraunhofer ISE entspricht 1 MWp rechnerisch etwa 1,4 ha Agri-PV über Beeren, 1,7 ha über Ackerbau und 3,3 ha Grünland mit bodennahen oder vertikalen Reihen. Eine privilegierte Hofanlage mit bis zu 25.000 m² kann also je nach Bauform über oder unter der Ausschreibungsgrenze liegen — das entscheidet über das gesamte Fördermodell.
Was ab 2027 kommen soll
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf eines neuen EEG beschlossen; die Beratung im Bundestag läuft seit September 2026. Für Agri-PV sieht der Entwurf vor, das nie angewendete Untersegment und den eigenen Höchstwert zu streichen und durch einen Bonus von 0,5 ct/kWh für Agri- und Moor-PV zu ersetzen — also im Kern den heutigen Zustand festzuschreiben. Der Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert das als „Kahlschlag", fordert den Erhalt des Untersegments mit steigenden Mengen und hilfsweise einen Bonus von mindestens 2 ct/kWh. Zusätzlich weist der Verband darauf hin, dass die aktuelle beihilferechtliche Genehmigung des EEG insgesamt Ende 2026 ausläuft. Wie das Verfahren ausgeht, ist offen. Für laufende Pachtgespräche heißt das: Kalkulieren Sie nicht mit den 9,5 ct/kWh, die in manchen Angeboten und Ratgebern noch stehen.
Direktzahlungen: Die 85-Prozent-Regel ist Geschichte
Der zweite Punkt, bei dem viele Quellen veraltet sind. Bis einschließlich 2024 wurde eine Fläche mit Agri-PV-Anlage bei den GAP-Direktzahlungen pauschal zu 85 % angerechnet. Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (BGBl. 2024 I Nr. 396, vom Bundesrat am 22. November 2024 angenommen) ist diese Beschränkung ab dem Antragsjahr 2025 aufgehoben. Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg fasst die Folge so zusammen: Es ist „abhängig vom ermittelten Umfang der Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung auf der betreffenden Fläche — auch ein geringerer Abzug als 15 % der Fläche und damit eine höhere Förderung möglich."
Die Regeln im Einzelnen:
- Grundsatz: Flächen mit Solaranlagen gelten als hauptsächlich nicht landwirtschaftlich genutzt und sind nicht beihilfefähig — es sei denn, der Betriebsinhaber weist nach, dass es sich um eine Agri-PV-Anlage handelt (§ 12 Abs. 4 Nr. 6 GAPDZV).
- Agri-PV-Anlage im Sinne der Verordnung ist eine Anlage, die die Bearbeitung mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausschließt und die landwirtschaftlich nutzbare Fläche nach DIN SPEC 91434 um höchstens 15 % verringert (§ 12 Abs. 5 GAPDZV).
- Angerechnet wird seit 2025 die tatsächlich nutzbare Fläche — bei einer schlanken Vertikalanlage mit geringem Flächenverlust also mehr als früher.
- Klassischer Solarpark: Die Fläche fällt vollständig aus der Förderung.
Für Verpächter ein wichtiges Detail: Die Direktzahlung bekommt der Bewirtschafter, nicht der Eigentümer. Ist Ihre Fläche an einen Landwirt verpachtet, profitiert er von der erhaltenen Förderfähigkeit — was ein Argument ist, ihn frühzeitig ins Projekt zu holen, statt ihm die Fläche zu entziehen.
Baurecht: privilegiert bis 25.000 m² — und alles andere über den Bebauungsplan
Seit 2023 sind Agri-PV-Anlagen im Außenbereich privilegiert, allerdings eng begrenzt. § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB erfasst Vorhaben, die „der Nutzung solarer Strahlungsenergie durch besondere Solaranlagen im Sinne des § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a, b oder c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" dienen — also Agri-PV auf Acker, mit Dauerkulturen oder auf Dauergrünland —, unter drei Voraussetzungen:
- „das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb nach Nummer 1 oder 2" — einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb,
- „die Grundfläche der besonderen Solaranlage überschreitet nicht 25 000 Quadratmeter",
- „es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben".
Dann genügt eine Baugenehmigung; das Bebauungsplanverfahren entfällt. Auch die privilegierte Anlage braucht aber das Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB), und sie muss nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückgebaut werden — § 35 Abs. 5 BauGB verlangt dafür eine Verpflichtungserklärung, die die Behörde etwa per Baulast absichert. In einigen Bundesländern sind privilegierte Solaranlagen inzwischen sogar baugenehmigungsfrei; die Übersicht aller 16 Landesbauordnungen steht im Ratgeber Genehmigung Freiflächen-PV 2026.
Alle größeren Agri-PV-Anlagen und alle ohne Betriebsbezug brauchen wie ein klassischer Solarpark einen Bebauungsplan: Aufstellungsbeschluss, Änderung des Flächennutzungsplans, Umweltprüfung, Satzungsbeschluss — typischerweise ein bis drei Jahre. Antrag und Kosten trägt dabei der Projektentwickler. Viele Gemeinden stehen der Doppelnutzung aufgeschlossener gegenüber als einem Park, der die Fläche für 30 Jahre aus der Landwirtschaft nimmt; das ist in der Praxis oft das stärkste Argument für Agri-PV.
Was Eigentümer verdienen: Pacht, Eigenbetrieb, Beteiligung

Die Pacht im Vergleich
| Nutzung der Fläche | Pacht je Hektar und Jahr | Verhältnis zur Ackerpacht |
|---|---|---|
| Ackerland, Bestandspacht (Bund) | 407 € | 1× |
| Dauergrünland (Bund) | 212 € | 0,5× |
| Agri-Photovoltaik | 1.000–3.000 € | 2,5–7× |
| Freiflächen-Solarpark | 3.000–5.000 € | 7–12× |
| Batteriegroßspeicher (0,5–3 ha, netznah) | 20.000–30.000 € | 50–74× |
Agrarpachten: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2023; Solar- und Speicherpachten: ENLAPA-Marktbeobachtung 2026, Orientierungswerte. Einzelheiten und alle Bundesländer im Ratgeber Pachtpreise Ackerland 2026.
Warum Agri-PV weniger zahlt als ein Solarpark, ist reine Rechnung: Auf einem Hektar stehen je nach Bauform 300 bis 700 kWp statt etwa 1.000 kWp, und jedes Kilowatt kostet in der Unterkonstruktion mehr. Pro Hektar bleibt dem Betreiber deshalb weniger Deckungsbeitrag, aus dem er die Pacht zahlen kann. Warum sie trotzdem ein Vielfaches der Agrarpacht bringt: Die Fläche erzeugt zusätzlich Strom, ohne ihre landwirtschaftliche Funktion zu verlieren.
Ein Rechenbeispiel mit 10 Hektar, zur Orientierung und mit den Spannen oben: Als Ackerland verpachtet bringt die Fläche im Bundesschnitt rund 4.000 Euro im Jahr. Mit einer Agri-PV-Anlage bei 2.000 Euro je Hektar kommen etwa 20.000 Euro Anlagenpacht hinzu, während die Bewirtschaftung weiterläuft. Ein klassischer Solarpark bei 4.000 Euro je Hektar brächte rund 40.000 Euro, dafür endet die Landwirtschaft auf der Fläche für die Laufzeit. Welche Variante für Sie besser ist, hängt weniger von der Pachtdifferenz ab als von der Frage, ob der Betrieb die Fläche braucht — und davon, was Gemeinde und Netz auf Ihrer Fläche überhaupt zulassen.
Drei Modelle
- Verpachten an einen Projektentwickler. Der Entwickler plant, genehmigt, finanziert, baut und betreibt; Sie erhalten die Pacht, die Bewirtschaftung bleibt bei Ihnen oder Ihrem landwirtschaftlichen Pächter. Das Genehmigungs-, Förder- und Nachweisrisiko liegt beim Entwickler.
- Selbst bauen und betreiben. Typisch für die privilegierte Hofanlage bis 25.000 m². Sie behalten die gesamten Stromerlöse und können einen Teil des Stroms im Betrieb selbst verbrauchen — in Heggelbach wurden rund 40 % des Solarstroms direkt auf dem Hof genutzt, mit einem 150-kWh-Speicher etwa 70 %. Dafür tragen Sie Investition, Genehmigungsaufwand, Netzanschluss und Betriebsrisiko über 20 bis 30 Jahre.
- Beteiligung. Dazwischen liegen Modelle, bei denen Sie Anteile an der Betreibergesellschaft halten oder die Pacht teilweise erfolgsabhängig ist. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie Eigenkapital einbringen wollen, ohne selbst Betreiber zu werden.
Wann Agri-PV für Eigentümer die richtige Wahl ist
- Die Gemeinde lehnt klassische Solarparks ab, würde eine Doppelnutzung aber mittragen.
- Die Fläche ist für den Betrieb unverzichtbar — Futtergrundlage, Sonderkulturen, Pachtbindung.
- Sie bauen Beeren, Obst oder Wein an und brauchen ohnehin Schutz vor Hagel und Starkregen.
- Sie wollen eine kleine hofnahe Anlage ohne Bebauungsplan selbst betreiben.
In allen anderen Fällen zahlt ein klassischer Solarpark mehr, und bei einer Fläche in der Nähe eines Umspannwerks kann ein Batteriespeicher das Zehnfache bringen — auf nur einem Bruchteil der Fläche. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Flächen verpachten für Batterie-Großspeicher. Die Schattenseiten der Doppelnutzung im Detail behandelt der Ratgeber Agri-PV Nachteile 2026.
Der Agri-PV-Pachtvertrag: was anders ist als beim Solarpark
Ein Agri-PV-Vertrag hat mehr Beteiligte als ein gewöhnlicher Solarpachtvertrag: den Eigentümer, den Anlagenbetreiber — und den Landwirt, der die Fläche weiter bewirtschaftet. Ist das nicht der Eigentümer selbst, besteht meist schon ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag, der geändert oder teilweise aufgehoben werden muss; einseitig beenden lässt er sich für ein Solarprojekt nicht. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Pachtvertrag Landwirtschaft kündigen.
Zusätzlich zu den üblichen Klauseln — Laufzeit von 20 bis 30 Jahren, Wertsicherung, Rückbauverpflichtung mit Bankbürgschaft, Grunddienstbarkeit — gehören in einen Agri-PV-Vertrag:
- Bewirtschaftungsrecht und -pflicht: Wer bewirtschaftet welche Streifen und Flächen, mit welchen Maschinen, in welchem Turnus? Ohne tatsächliche Bewirtschaftung entfallen EEG-Status und Beihilfefähigkeit.
- Nutzungskonzept und Nachweise: Wer erstellt das landwirtschaftliche Nutzungskonzept, wer liefert die laufenden Ertragsnachweise, wer trägt die Kosten?
- Haftung: Wer haftet, wenn eine Maschine einen Pfosten beschädigt — und wer, wenn Module, Kabel oder Wartungsfahrzeuge Kulturen oder Boden schädigen?
- Zufahrten und Bauzeiten: Bau- und Wartungsarbeiten außerhalb von Aussaat und Ernte, gesicherte Durchfahrten, Bodenschutz während des Baus.
- Direktzahlungen und Förderung: klare Zuordnung, wer die Agrarförderung beantragt, und eine Regel für den Fall, dass die Beihilfefähigkeit wegfällt.
- Ausstiegsszenario: Was passiert, wenn der Agri-PV-Status aberkannt wird — Umwandlung in eine klassische Anlage, Pachtanpassung, Rückbau?
Die allgemeinen Vertragsklauseln erklärt der Ratgeber Pachtvertrag Photovoltaik. Lassen Sie jeden Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.
Risiken, die Sie kennen sollten
- Förderunsicherheit: Das großzügige Fördermodell des Solarpakets I wird seit über zwei Jahren nicht angewendet, und der EEG-2027-Entwurf will es streichen. Projekte, die nur mit 9,5 ct/kWh rechnen, werden nicht gebaut.
- Nachweisrisiko: Die 66-%-Regel und der Flächenverlust müssen über die gesamte Laufzeit stimmen. Wie streng Behörden prüfen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
- Ertragsschwankungen: In nassen Jahren kann die Verschattung die Ernte spürbar drücken; lichtbedürftige Kulturen passen schlecht.
- Bewirtschaftungserschwernis: Pfosten, Vorgewende und Durchfahrtshöhen verändern die Arbeitsabläufe und erhöhen das Schadensrisiko.
- Kleinerer Kreis von Entwicklern: Nicht jeder Projektierer baut Agri-PV; Angebote sind seltener vergleichbar als beim klassischen Park.
- Netz: Wie bei jedem Solarprojekt entscheidet am Ende die freie Kapazität am Netzverknüpfungspunkt. Ohne Netzanschluss hilft die beste Doppelnutzung nichts.
Schritt für Schritt: Ist Ihre Fläche für Agri-PV geeignet?
- Harte Kriterien prüfen. Schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Raumordnung, EEG-Flächenkulisse und die Entfernung zum nächsten Umspannwerk entscheiden, ob überhaupt eine Solaranlage möglich ist. Der kostenlose ENLAPA Flächencheck prüft das in Sekunden anhand amtlicher Geodaten — ohne E-Mail, ohne Rückruf.
- Die pachtstärkste Variante zuerst prüfen. Kommt ein klassischer Solarpark oder ein Batteriespeicher in Frage, ist Agri-PV meist die zweite Wahl.
- Landwirtschaftliche Nutzung festlegen. Welche Kultur soll unter oder zwischen den Modulen wachsen, wer bewirtschaftet, welche Maschinen fahren? Daraus folgt die Bauform.
- Baurechtsweg klären. Hofnah bis 25.000 m² mit Betriebsbezug — oder Bebauungsplan mit der Gemeinde. Ein frühes Gespräch im Rathaus zeigt, ob die Doppelnutzung Rückenwind hat.
- Bestehende Landpacht klären. Ist die Fläche verpachtet, muss der Landwirt ins Boot.
- Angebote vergleichen. Achten Sie auf Pachthöhe, Wertsicherung, Rückbausicherheit und darauf, wie der Entwickler Nutzungskonzept und Nachweise organisiert.
Weiterführende Beiträge
- Agri-PV: Rechtslage 2026 bei Genehmigung und Förderung — welche Auslegungsfragen noch offen sind
- Agri-PV Nachteile 2026 — die ehrliche Abwägung gegen den klassischen Solarpark
- Photovoltaik-Pachtpreise 2026 — was Entwickler für Solarflächen zahlen
- Pachtpreise Ackerland 2026 — die amtlichen Agrarpachten aller 16 Bundesländer
- Flächen verpachten für Batterie-Großspeicher — 20.000–30.000 €/ha auf netznahen Flächen
- Genehmigung Freiflächen-PV 2026 — Privilegierung, Bebauungsplan und Landesbauordnungen
- Einspeisevergütung 2026 — Zuschlagswerte und was ein Hektar erlöst
- Solarpark bauen 2026 — der Ablauf von der Fläche bis zur Inbetriebnahme
- Pachtvertrag Photovoltaik — Laufzeit, Wertsicherung, Rückbausicherheit
- Solarpark und Biodiversität — was ein Solarpark für die Artenvielfalt leisten kann
- Ackerland verpachten für Solar und Wiese und Grünland verpachten für Solar — die Flächentypen im Überblick
Häufig gestellte Fragen zu Agri-PV
Fazit
Agri-PV ist 2026 keine Zukunftstechnologie mehr, sondern ein fester Teil des Solarmarkts: Knapp ein Fünftel der Zuschläge der März-Ausschreibung ging an besondere Solaranlagen. Für Eigentümer bleibt die Rechnung trotzdem nüchtern. Die Doppelnutzung bringt mit 1.000 bis 3.000 Euro je Hektar ein Vielfaches der Agrarpacht, aber weniger als ein klassischer Solarpark — und das großzügige Fördermodell, mit dem manche Angebote noch rechnen, wird seit Mai 2024 nicht angewendet und soll mit dem EEG 2027 ganz entfallen. Dafür hat sich bei den Direktzahlungen einiges verbessert: Seit 2025 wird nur noch der tatsächliche Flächenverlust abgezogen. Agri-PV ist die richtige Wahl, wenn die Gemeinde keinen klassischen Park will, die Fläche im Betrieb bleiben muss oder Sonderkulturen Schutz brauchen.
Ob auf Ihrer Fläche ein klassischer Solarpark, ein Batteriespeicher oder eine Agri-PV-Anlage in Frage kommt, zeigt der kostenlose ENLAPA Flächencheck in wenigen Sekunden — ohne E-Mail, ohne Rückruf. Wenn Sie danach wissen möchten, was Projektentwickler für Ihre Fläche zahlen würden, können Sie sie hier inserieren und Pachtangebote geprüfter Entwickler einholen. Den Überblick über alle Flächentypen finden Sie unter Land verpachten für Solarpark.
Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz (§§ 37, 37b, 37d, 38b, 48, 85c, 101 EEG) in der am 29. September 2026 geltenden Fassung nach gesetze-im-internet.de; § 38b Abs. 1 Satz 2 und 3 EEG in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung (anwendbar nach § 101 Abs. 1 EEG). Baugesetzbuch (§§ 35, 36 BauGB). GAP-Direktzahlungen-Verordnung (§ 12 GAPDZV) und Vierte Verordnung zur Änderung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (BGBl. 2024 I Nr. 396), Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg vom 2. Dezember 2024. DIN SPEC 91434:2021-05 „Agri-Photovoltaik-Anlagen — Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung" und DIN SPEC 91492:2024-06 „Agri-Photovoltaik-Anlagen — Anforderungen an die Nutztierhaltung". Fraunhofer ISE, „Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende — ein Leitfaden für Deutschland", Stand Februar 2024 (Leistungsdichten, Investitions- und Stromgestehungskosten, Ergebnisse Heggelbach), sowie FAQ auf agri-pv.org. Bundesnetzagentur, Ausschreibungen Solaranlagen erstes Segment, Gebotstermine 1. März 2026 (Pressemitteilung vom 12. Mai 2026) und 1. Juli 2026 (Pressemitteilung vom 18. August 2026). Bundesverband Solarwirtschaft, Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor, Stand 3. September 2026. Next2Sun, Agri-PV-Anlage Donaueschingen-Aasen (Eröffnung 13. Oktober 2020). Agrarpachten: Statistisches Bundesamt, Agrarstrukturerhebung 2023. Solar-, Agri-PV- und Speicherpachten: ENLAPA-Marktbeobachtung 2026, Orientierungswerte. Stand: 29. September 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; lassen Sie Ihren konkreten Pachtvertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen.