Photovoltaik Pachtpreise 2026: 3.000–5.000 € pro Hektar
Photovoltaik-Pachtpreise liegen 2026 in Deutschland typischerweise zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Hektar und Jahr, ein Vielfaches der klassischen Ackerland-Pacht. An sonnenreichen Standorten mit kurzem Netzanschluss zahlen Investoren an der Spitze bis zu 5.500 Euro pro Hektar. Wie hoch die Pacht für Ihre konkrete Fläche ausfällt, hängt vor allem vom Stromertrag ab, und den bestimmen Einstrahlung, Netzverknüpfungspunkt und Förderfähigkeit.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Freiflächen-Photovoltaik bringt 2026 3.000–5.000 € Pacht pro Hektar und Jahr, an Top-Standorten bis zu 5.500 €.
Wichtiger als das Bundesland ist die Lagequalität, Netznähe, Einstrahlung und Flächenzuschnitt bestimmen den Preis.
Wichtigste Preistreiber sind Sonneneinstrahlung, Abstand zum Netzverknüpfungspunkt, EEG-Förderfähigkeit, Flächengröße, Vertragslaufzeit und der Wettbewerb der Projektierer.
Gegenüber der durchschnittlichen Ackerland-Pacht von rund 375 €/ha erzielen Sie mit einem Solarpark das 8- bis 15-Fache.
Photovoltaik Pacht pro Hektar: die Preise 2026 im Überblick
Der entscheidende Faktor für die Pacht ist der Stromertrag der Fläche: Je mehr Strom eine Anlage über das Jahr erzeugen kann, desto mehr Pacht kann der Betreiber zahlen. Deshalb bewegen sich die Pachtpreise für PV-Freiflächenanlagen 2026 in einem klaren Korridor.
| Kategorie | Typische Pacht (€/ha/Jahr) | Kommentar |
|---|---|---|
| Untergrenze wirtschaftlicher Projekte | 3.000 € | schwächere Einstrahlung, längerer Netzanschluss |
| Marktüblicher Durchschnitt | 3.500–4.500 € | solide Fläche mit gutem Netzzugang |
| Top-Standorte | 5.000–5.500 € | hohe Einstrahlung, Netzanschluss in der Nähe, mehrere Bieter |
Preise deutlich oberhalb von 5.500 Euro pro Hektar sind selten und meist an besondere Bedingungen geknüpft (z. B. sehr kurze Netzanbindung, hohe überbaubare Fläche oder eine Umsatzbeteiligung statt Festpacht). Angebote von 10.000 Euro oder mehr pro Hektar sind in aller Regel Lockvogelangebote, prüfen Sie sie besonders kritisch.
Solarpark-Pachtpreise nach Lagequalität
Wichtiger als das Bundesland ist die Qualität der Lage: Sonneneinstrahlung, Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt und der Flächenzuschnitt bestimmen, wo Ihr Angebot innerhalb der Spanne landet. Als regionale Faustregel gilt: Im Süden zahlt die höhere Einstrahlung auf den Preis ein, im Osten und Norden entscheidet häufig die freie Netzkapazität. Die folgende Tabelle fasst die typischen Bandbreiten 2026 zusammen.
| Lage | Typische Pacht (€/ha/Jahr) | Merkmale |
|---|---|---|
| Standardlage | 3.000–4.000 € | solide Einstrahlung, Netzanschluss machbar, üblicher Flächenzuschnitt |
| Gute Lage | 4.000–5.000 € | hohe Einstrahlung oder kurze Netzanbindung, gut zugeschnittene Fläche |
| Premium-Lage | bis 5.500 € | Umspannwerk in Reichweite, großes zusammenhängendes Areal, mehrere Bieter |
| Agri-PV (Doppelnutzung) | 1.000–3.000 € | Fläche bleibt landwirtschaftlich nutzbar, geringere Modulbelegung |
Diese Spannen sind Orientierungswerte für marktübliche Freiflächenprojekte. Die tatsächliche Pacht Ihrer Fläche kann darüber oder darunter liegen, weil sie immer von den konkreten Standortfaktoren abhängt. Genau dafür lohnt sich eine individuelle Prüfung, wenn Sie Ihr Grundstück für Photovoltaik verpachten möchten.
Welche Pacht am Ende realistisch ist, hängt auch von der Art Ihrer Fläche ab. Einen Überblick über alle Varianten gibt die Seite Fläche verpachten; für die häufigsten Fälle haben wir die Bedingungen im Detail zusammengestellt:
- Ackerland für Solar verpachten: Pacht, Förderfähigkeit und der Vergleich zur landwirtschaftlichen Nutzung
- Freifläche für Photovoltaik verpachten: Anforderungen an Zuschnitt, Größe und Netzanschluss
- Konversionsfläche verpachten: ehemalige Militär-, Deponie- und Bahnflächen, meist besonders gefragt
- Wiese und Grünland für Solar verpachten: was bei Dauergrünland zu beachten ist
- Fläche für Batteriespeicher verpachten: kleinere Flächen, andere Pachtlogik als bei PV
Was beeinflusst den Photovoltaik-Pachtpreis?
Ob Ihre Fläche am oberen oder unteren Ende der Spanne landet, entscheiden sechs Faktoren.
1. Sonneneinstrahlung und Hangneigung
Die Einstrahlung ist der wichtigste Werttreiber. In Bayern und Baden-Württemberg werden bis zu 1.100 kWh/kWp im Jahr erreicht, in Norddeutschland eher 950 kWh/kWp. Ideal ist ein Gelände, das leicht nach Süden abfällt; ein Nordgefälle bis 5 % und ein Ost-West-Gefälle bis 10 % sind meist noch akzeptabel. Je höher der erwartete Ertrag, desto höher die Pacht.
2. Abstand zum Netzverknüpfungspunkt
Der Solarstrom muss ins Netz. Je weiter der nächste geeignete Netzverknüpfungspunkt (Umspannwerk) entfernt ist, desto teurer wird der Anschluss, und desto weniger bleibt für die Pacht. Als Faustregel gilt ein Abstand von rund 500 Metern pro Hektar Anlagenfläche als noch wirtschaftlich. Ein Netzanschluss direkt vor der Tür ist einer der stärksten Pacht-Hebel überhaupt.
3. EEG-Förderfähigkeit und benachteiligte Gebiete
Ist eine Fläche über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) förderfähig, sichert das dem Betreiber eine kalkulierbare Vergütung über 20 Jahre, das erhöht die Zahlungsbereitschaft. Ob eine Fläche in die sogenannte Flächenkulisse fällt, hängt u. a. davon ab, ob sie in einem benachteiligten Gebiet liegt oder in einem Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Dieser Randstreifen wurde mit dem EEG 2023 zum 1. Januar 2023 von 200 auf 500 Meter verbreitert (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 EEG), das Solarpaket I (in Kraft seit 16. Mai 2024) öffnete zusätzlich die benachteiligten Gebiete bundesweit und hob die Gebotsgrenze je Anlage auf 50 Megawatt an. Was das im Einzelnen bedeutet, erklärt der Ratgeber Solarpaket 1: was 2026 für Ihre Freifläche gilt. Auch Konversionsflächen (z. B. ehemalige Militär- oder Deponieflächen) sind klassische EEG-Flächen. (Hinweis: Die Details der Flächenkulisse und die konkreten Vergütungssätze werden durch EEG-Novellen laufend angepasst. Lassen Sie den aktuellen Stand für Ihre Fläche individuell prüfen.)
4. Flächengröße und überbaubare Fläche
Größere, zusammenhängende Flächen verteilen die Projektkosten auf mehr Leistung und sind damit wirtschaftlicher. Für EEG-geförderte Freiflächen gelten in der Praxis rund 5 Hektar als Untergrenze, außerhalb des EEG eher 10 Hektar. Wie viel davon tatsächlich mit Modulen belegt werden darf, gibt am Ende die Baugenehmigung vor. Südausgerichtete Flächen erreichen bis zu 1,2 MWp pro Hektar, Ost-West-Anlagen bis zu 1,4 MWp.
5. Vertragslaufzeit und Indexierung
Eine lange, gesicherte Laufzeit erhöht den Wert für den Betreiber, und damit die mögliche Pacht. Üblich sind 20 Jahre Grundlaufzeit plus Verlängerungsoptionen. Wichtig für Sie als Eigentümer: eine Indexklausel, die die Pacht an die Inflation koppelt, damit die Zahlungen über 30 Jahre nicht an Wert verlieren.
6. Wettbewerb der Projektierer und Strommarkt
Gibt es für Ihre Fläche mehrere Interessenten, treibt der Wettbewerb die Pacht nach oben. Umgekehrt drücken niedrige Börsenstrompreise und hohe Zinsen die Gebote. Der Marktwert Solar ist seit dem Rekordjahr 2022 (22,3 ct/kWh) deutlich gefallen und lag 2024 zeitweise unter 4 ct/kWh. Zusätzlich sorgt die Regelung zu negativen Strompreisen dafür, dass in Stunden negativer Preise keine EEG-Vergütung mehr fließt, (dieser Punkt entwickelt sich regulatorisch weiter und sollte projektbezogen bewertet werden). Verpachten Sie deshalb bevorzugt an finanzstarke, strategische Investoren, die aktiv am Stromhandel beteiligt sind und Ihnen die Pacht über die gesamte Laufzeit zuverlässig zahlen können.
Solarpark-Pacht vs. Ackerland-Pacht
Der Unterschied zur klassischen Verpachtung ist gewaltig. Die durchschnittliche Pacht für Ackerland liegt bundesweit bei rund 375 Euro pro Hektar und Jahr. Ein Solarpark bringt mit 3.000–5.000 Euro also das 8- bis 15-Fache, bei gleichzeitig langfristig gesicherten, planbaren Einnahmen.
Besonders interessant ist das für ertragsschwache oder benachteiligte Ackerflächen: Was landwirtschaftlich kaum Ertrag bringt, kann als Solarfläche zum Spitzenverdiener werden. Wenn Sie überlegen, ob sich das für Ihre Fläche lohnt, hilft der Überblick, wie Sie Land für einen Solarpark verpachten und welche Flächen dafür in Frage kommen.
Wenn Sie die landwirtschaftliche Pacht pro Hektar meinen: Die aktuellen Werte für Acker- und Grünland, die Einflussfaktoren und die Ermittlung der ortsüblichen Pacht stehen im Ratgeber Pachtpreise Ackerland. Dieser Beitrag behandelt ausschließlich die Pacht für Solarflächen.
Marktentwicklung 2026: warum Projektierer Solarflächen suchen
Die Nachfrage nach geeigneten Flächen für Freiflächen-Photovoltaik ist 2026 hoch und bleibt es absehbar. Der Treiber ist gesetzlich fixiert: § 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt vor, bis 2040 von 400 Gigawatt, und etwa die Hälfte des Zubaus soll auf Freiflächen entstehen. Ende 2025 waren nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 117 Gigawatt installiert (Pressemitteilung vom 8. Januar 2026); um das Ziel zu erreichen, müssten künftig im Schnitt 19,6 Gigawatt pro Jahr hinzukommen, mehr als in jedem bisherigen Jahr. Ein großer Teil davon wird mit Solarparks auf bisher landwirtschaftlich genutztem Grund entstehen.
Wie stark dieser Schub bereits wirkt, zeigen zwei Zahlen aus dem Jahr 2026. Im ersten Halbjahr entfielen laut Bundesverband Solarwirtschaft (Auswertung des Marktstammdatenregisters, 14. Juli 2026) rund 54 Prozent der neu installierten Leistung auf Freiflächenanlagen, etwa 4.000 Megawatt, ein Drittel mehr als im Vorjahreszeitraum. Und die Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Freiflächenanlagen zum 1. März 2026 war mit 4.622 Megawatt eingereichter Gebote bei 2.295 Megawatt ausgeschriebener Menge etwa doppelt überzeichnet; der mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 4,94 Cent pro Kilowattstunde (Bundesnetzagentur, 12. Mai 2026). Fast die Hälfte der bezuschlagten Leistung lag auf Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, ein Drittel auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten. Projektierer konkurrieren also um genau die Flächenkategorien, die Eigentümer im ländlichen Raum typischerweise besitzen.
Große Projektentwickler suchen kontinuierlich Flächen ab etwa 5 Hektar, häufig deutlich darüber. Zwei Entwicklungen verbreitern das Feld zusätzlich: Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) sind Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten bundesweit für die EEG-Förderung geöffnet, die Bundesländer dürfen sie nur noch einschränken, wenn Freiflächenanlagen mehr als 1 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Fläche belegen (§ 37c Abs. 2 EEG). Und Agri-Photovoltaik, also Stromerzeugung und Landwirtschaft auf derselben Fläche, hat mit den „besonderen Solaranlagen" ein eigenes Ausschreibungssegment erhalten, das im März 2026 mit 439 Megawatt einen Höchststand erreichte.
Gleichzeitig ist der Flächenverbrauch politisch gedeckelt: § 37 Abs. 4 EEG begrenzt Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen auf 80 Gigawatt bis Ende 2030, danach auf 177,5 Gigawatt. Das entspricht nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft rund 0,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Bauernverbände und viele Kommunen bleiben trotzdem skeptisch, weil sie Konkurrenz um gute Böden und steigende Bodenpreise befürchten. In der Praxis führt das dazu, dass Gemeinden Solarparks bevorzugt auf ertragsschwachen Flächen zulassen und ihre Beteiligung einfordern; § 6 EEG erlaubt Betreibern, Standortgemeinden mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde zu beteiligen. Für Sie als Verpächter ist das eher ein Vorteil: Eine ertragsschwache, netznahe Fläche in einem benachteiligten Gebiet ist heute der gesuchteste Standorttyp.
Für die Pacht bedeutet das: Die Spannen von 3.000 bis 5.000 Euro pro Hektar dürften angesichts der Nachfrage stabil hoch bleiben. Ein automatischer Anstieg ist daraus aber nicht abzuleiten. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt seit Juli 2026 vor geplanten Kürzungen der Förderung ab 2027, und ein Netzanschluss wird an vielen Umspannwerken zum Engpass. Beides drückt eher auf die Zahlungsbereitschaft als auf die Flächennachfrage. Wer eine geeignete Fläche hat, verhandelt deshalb aus einer starken Position, sollte aber einen indexierten Festbetrag einer bloßen Hoffnung auf steigende Preise vorziehen.
Pachtvertrag: Laufzeit, Rückbau und Sicherheiten
Die Grundlaufzeit von Solarpark-Pachtverträgen beträgt üblicherweise 20 Jahre und lässt sich über Optionen auf 30 bis 40 Jahre verlängern. Am Vertragsende steht entweder ein Repowering (neue Module auf bestehender Fläche) oder der Rückbau. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte geregelt sind:
- Indexierung der Pacht (Kopplung an den Verbraucherpreisindex),
- eine abgesicherte Rückbauverpflichtung (Bürgschaft oder Rücklage),
- klare Regelungen zu Wege- und Leitungsrechten,
- Transparenz über eine mögliche Umsatzbeteiligung statt oder zusätzlich zur Festpacht.
Welche Klauseln im Detail wichtig sind, lesen Sie in unserem Leitfaden zum Photovoltaik-Pachtvertrag.
Festpacht oder Umsatzbeteiligung?
Bei der Pacht gibt es zwei Grundmodelle. Die Festpacht zahlt Ihnen einen garantierten Betrag pro Hektar und Jahr, planbar und unabhängig davon, wie viel Strom die Anlage tatsächlich verkauft. Die Umsatzbeteiligung koppelt einen Teil Ihrer Einnahmen an die Stromerlöse des Solarparks; in ertragreichen Jahren verdienen Sie mehr, in schwachen Jahren weniger.
In der Praxis überwiegt die Festpacht, weil sie das Ausfallrisiko beim Betreiber lässt. Manche Verträge kombinieren beides: eine solide Grundpacht plus eine Beteiligung, die erst ab einem bestimmten Strompreis greift. Welches Modell für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Risikobereitschaft und der Bonität des Betreibers ab. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Pacht indexiert ist und über die gesamte Laufzeit abgesichert bleibt, eine reine Umsatzbeteiligung ohne Mindestpacht kann in Jahren niedriger Börsenpreise deutlich weniger einbringen als erwartet.
Neben Festpacht und Umsatzbeteiligung sind zwei weitere Auszahlungsformen üblich: eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn und ein Anteil an der Anlage, teils ergänzt um vergünstigten Eigenverbrauch des auf Ihrer Fläche erzeugten Stroms. Alle vier Vergütungsmodelle für Ihren Pachtvertrag haben wir mit ihren Vor- und Nachteilen gegenübergestellt.
Typische Verpachtungsmodelle in der Praxis
Über die Frage Festpacht oder Umsatzbeteiligung hinaus haben sich in der Praxis zwei Grundmodelle etabliert, die sich vor allem darin unterscheiden, was der Eigentümer nach der Unterschrift noch mit der Fläche zu tun hat.
Das häufigste Modell ist die reine Flächenverpachtung: Der Eigentümer stellt die Fläche bereit, der Projektierer plant, finanziert, baut und betreibt den Solarpark, und die Pacht wird jährlich oder quartalsweise in fester, indexierter Höhe ausgezahlt. Für Verpächter im Ruhestand oder ohne Hofnachfolger ist das besonders attraktiv, weil die Einnahmen ohne eigenen Kapitaleinsatz und ohne laufenden Arbeitsaufwand fließen. Viele Landwirte nutzen dieses Modell gezielt als Rentenersatz: Statt Flächen zu verkaufen, verpachten sie sie für 20 bis 40 Jahre und sichern sich ein planbares Einkommen, während die Fläche im Familienbesitz bleibt.
Das zweite Modell kombiniert Pacht und weitere Bewirtschaftung. Der Landwirt übernimmt die Pflege der Flächen unter und zwischen den Modulen, etwa durch Schafbeweidung oder Mahd, und erhält dafür eine Vergütung zusätzlich zur Pacht. Verpachtung und Eigenbewirtschaftung schließen sich also nicht aus. Bei Agri-Photovoltaik geht das noch weiter: Zwischen aufgeständerten oder vertikalen Modulreihen werden weiterhin Kulturen angebaut oder Tiere gehalten. Die Pacht liegt hier meist unter der einer klassischen Freiflächenanlage, dafür bleibt die landwirtschaftliche Nutzung erhalten. Welche Bauweisen das ermöglichen, zeigt der Ratgeber zur Photovoltaik-Aufständerung auf Freiflächen.
Unabhängig vom Modell gilt: Bis zum Baubeginn darf der Eigentümer die Fläche in der Regel weiter landwirtschaftlich nutzen. Für die Zeit zwischen Vertragsunterschrift und Inbetriebnahme, die durch Bebauungsplan, Genehmigung und Netzanschluss mehrere Jahre dauern kann, sollte eine jährliche Reservierungsprämie vereinbart sein. Sie entschädigt die Bindung der Fläche und gibt dem Projektierer einen Anreiz, das Vorhaben zügig umzusetzen. Seriöse Anbieter bieten sie von sich aus an; fehlt sie im Entwurf, ist das ein Verhandlungspunkt, kein Ausschlusskriterium.
In vier Schritten zur Verpachtung
- Fläche prüfen: Mindestgröße rund 5 Hektar (50.000 m²), unbeschattet, außerhalb strenger Schutzgebiete (z. B. Natura 2000). Den ersten Eignungscheck erledigen Sie oben in wenigen Sekunden selbst, kostenlos und anonym.
- Vermittlungsvertrag schließen: Möchten Sie Angebote einholen, geben Sie Ihre Daten frei und schließen mit ENLAPA einen Vermittlungsvertrag ab, der für Sie kostenlos ist. Erst auf dieser Grundlage stellen wir Ihre Fläche geprüften Projektentwicklern vor.
- Angebote einholen: ENLAPA prüft Einstrahlung, Netzanschluss und Förderfähigkeit und holt für Sie Angebote seriöser Investoren ein.
- Vertrag abschließen: Sie vergleichen die Angebote, verhandeln Pacht, Indexierung und Rückbau und sichern sich langfristige Einnahmen.
Vom Erstkontakt bis zur Inbetriebnahme des Solarparks vergehen typischerweise 12 bis 18 Monate.
So erkennen Sie ein seriöses Angebot
Ein gutes Pachtangebot ist realistisch und transparent: eine marktübliche Pacht (3.000–5.500 €/ha), eine feste Indexklausel, eine abgesicherte Rückbauverpflichtung und ein finanzstarker Betreiber mit Erfahrung im Stromhandel. Vorsicht bei überhöhten Lockangeboten. Wer 10.000 Euro pro Hektar verspricht, kann diese Pacht über 30 Jahre selten halten. Lassen Sie Angebote unabhängig prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Pacht, Nutzungsentgelt und Optionsvertrag: die Begriffe im Vertrag
Wer eine Solarfläche verpachten will, stößt in den Vertragsentwürfen auf unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Zahlung. Rechtlich ist ein Vertrag über einen Solarpark meist kein Landpachtvertrag nach §§ 585 ff. BGB, weil die Fläche nicht bewirtschaftet, sondern für eine Anlage genutzt wird. Viele Projektierer sprechen deshalb von einem Nutzungs- oder Gestattungsvertrag und von einem Nutzungsentgelt statt von Pacht. Für die Höhe und die Sicherheit Ihrer Einnahmen ist die Bezeichnung ohne Bedeutung; entscheidend sind Betrag pro Hektar, Fälligkeit, Indexierung, Laufzeit und die Absicherung über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch.
Dem eigentlichen Vertrag geht häufig ein Optionsvertrag voraus. Er gibt dem Projektierer für eine befristete Zeit das Recht, die Fläche zu den bereits festgelegten Konditionen anzupachten, während er Bebauungsplan, Genehmigung und Netzanschluss klärt. Drei Punkte gehören in jede Option: eine jährliche Optionsvergütung, eine klare Frist mit automatischem Erlöschen, wenn das Projekt nicht zustande kommt, und die spätere Pacht als fester, indexierter Betrag. Eine unbefristete und unvergütete Option bindet die Fläche im schlechtesten Fall jahrelang, ohne dass Sie einen Euro sehen.
Grundsteuer, Gemeindebeteiligung und Verkauf: wer zahlt was
Bei der Pacht für PV-Freiflächenanlagen entstehen neben der eigentlichen Zahlung drei Nebenfragen, die im Vertrag geregelt sein sollten. Erstens die Grundsteuer: Schuldner bleibt der Eigentümer, üblich ist aber die Umlage auf den Betreiber, weil eine Solarnutzung die steuerliche Einordnung der Fläche verändern und die Belastung erhöhen kann. Die Klausel sollte auch spätere Erhöhungen erfassen. Zweitens die Gemeindebeteiligung nach § 6 EEG: Betreiber dürfen Standortgemeinden mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligen, und viele Gemeinden erwarten das als Gegenleistung für den Bebauungsplan. Diese Zahlung stammt aus den Stromerlösen des Betreibers und mindert Ihre Pacht nicht. Drittens der Verkauf der Fläche während der Laufzeit: Der Vertrag läuft mit dem Käufer weiter, die Pacht geht auf ihn über, und die eingetragene Dienstbarkeit wirkt gegenüber jedem Erwerber.
Wer Land für Photovoltaikanlagen verpachten möchte, sollte diese drei Punkte vor der Unterschrift ebenso klären wie Indexierung und Rückbausicherheit. Ob die eigene Fläche als Solarfläche überhaupt in Frage kommt, zeigt der Flächencheck oben auf dieser Seite in wenigen Sekunden.