Solarpaket 1: Was 2026 für Ihre Freifläche gilt
Das Solarpaket 1 ist seit dem 16. Mai 2024 in Kraft und die bislang umfangreichste Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für den Photovoltaik-Ausbau. Für Sie als Grundstückseigentümer ändert es vor allem eines: welche Flächen für einen förderfähigen Solarpark infrage kommen, die sogenannte Flächenkulisse. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten lässt sich außerdem messen, was das Gesetz bewirkt hat. Die Ausschreibung der Bundesnetzagentur vom März 2026 war doppelt überzeichnet, und mehr als die Hälfte des Photovoltaik-Zubaus entfällt inzwischen auf Freiflächen. Dieser Ratgeber erklärt, was das Solarpaket 1 geregelt hat, was oft fälschlich dazugezählt wird und was beides für Ihre Fläche und Ihre Pacht bedeutet.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Seit wann: Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten (BGBl. 2024 I Nr. 151), es ist geltendes Recht, keine geplante Reform mehr.
Benachteiligte Gebiete bundesweit offen: Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten ist förderfähig; ein Bundesland darf das erst einschränken, wenn Solarparks mehr als 1 Prozent seiner landwirtschaftlichen Fläche belegen (§ 37c Abs. 2 EEG).
Größere Projekte förderfähig: Die Gebotsgrenze in der Freiflächen-Ausschreibung stieg von 20 auf 50 Megawatt, Agri-, Moor-, Parkplatz- und Floating-PV erhielten ein eigenes Segment.
Deckel für Agrarflächen: Solarparks auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt, danach 177,5 Gigawatt (§ 37 Abs. 4 EEG), rund 0,5 Prozent der Nutzfläche.
Häufiges Missverständnis: Den 500-Meter-Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen gibt es seit dem EEG 2023, nicht erst seit dem Solarpaket.
Für Ihre Pacht: Die Spanne bleibt bei 3.000 bis 5.000 Euro pro Hektar und Jahr. Ob Ihre Fläche profitiert, prüft der kostenlose ENLAPA Flächencheck in Sekunden.
Was ist das Solarpaket 1, und warum betrifft es Sie als Eigentümer?
Das Solarpaket I ist ein Artikelgesetz, mit dem der Bundestag im April 2024 die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung umgesetzt hat. Verkündet wurde es am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt, in Kraft ist es seit dem Folgetag. Es betrifft mehrere Bereiche gleichzeitig: Balkonkraftwerke, Mieterstrom, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Dachanlagen und eben Freiflächen-Solarparks. Für Sie als Besitzer einer landwirtschaftlichen oder sonstigen Freifläche ist nur ein Teil davon relevant: die Regeln in § 37 EEG dazu, welche Flächen in die Flächenkulisse fallen, also in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten können. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Fläche, die ein Projektentwickler ernsthaft prüft, und einer, die er von vornherein aussortiert.
Das Ziel dahinter steht in § 4 EEG: bis 2030 sollen 215 Gigawatt Photovoltaik installiert sein, bis 2040 400 Gigawatt, und der Zubau soll je zur Hälfte auf Dächern und auf Freiflächen stattfinden. Ende 2025 waren nach Angaben der Bundesnetzagentur rund 117 Gigawatt installiert (Pressemitteilung vom 8. Januar 2026). Um das Ziel zu erreichen, müssten künftig im Schnitt 19,6 Gigawatt pro Jahr hinzukommen, mehr als in jedem bisherigen Jahr. Das Solarpaket 1 sollte dafür die Flächen freimachen.
Die drei wichtigsten Änderungen für Flächeneigentümer
1. Benachteiligte Gebiete: bundesweit geöffnet, Länder-Ausschluss nur ab 1 Prozent
Benachteiligte Gebiete sind nach EU-Recht abgegrenzte Regionen mit schlechteren natürlichen Bedingungen für die Landwirtschaft, etwa wegen geringer Bodengüte oder Hanglage. Vor dem Solarpaket 1 waren Acker- und Grünlandflächen dort nur in den Bundesländern förderfähig, die sie per Landesverordnung ausdrücklich freigegeben hatten. Bayern, Baden-Württemberg und einige andere Länder taten das, andere nicht.
Seit dem Solarpaket 1 ist das Verhältnis umgekehrt: Gebote auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten werden in allen Bundesländern berücksichtigt (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe h und i EEG). Ein Bundesland darf sie nur noch per Verordnung ganz oder teilweise ausschließen, wenn und solange auf mehr als 1 Prozent seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche Freiflächenanlagen betrieben werden; ab 2031 liegt diese Auslöseschwelle bei 1,5 Prozent (§ 37c Abs. 2 EEG). Zusätzlich dürfen die Länder Landschaftsschutzgebiete und Naturparks ausnehmen. Unverändert ausgeschlossen bleiben Natura-2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, gesetzlich geschützte Biotope und die Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten.
Wie stark diese Öffnung wirkt, zeigt die Ausschreibung zum 1. März 2026: 73 Zuschläge mit 760 Megawatt entfielen auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten, ein Drittel der gesamten bezuschlagten Leistung (Bundesnetzagentur, 12. Mai 2026).
2. Gebotsgrenze von 20 auf 50 Megawatt und ein eigenes Segment für besondere Solaranlagen
In der Freiflächen-Ausschreibung durfte ein einzelnes Gebot bisher höchstens 20 Megawatt umfassen. Das Solarpaket 1 hat diese Grenze auf 50 Megawatt angehoben. Für Eigentümer größerer zusammenhängender Flächen, oder für mehrere Nachbarn, die ihre Flächen gemeinsam anbieten, macht das Projekte förderfähig, die vorher in Teile zerlegt oder ohne EEG-Vergütung über Stromlieferverträge finanziert werden mussten.
Außerdem wurden Agri-Photovoltaik, Moor-PV auf wiedervernässten Flächen, Parkplatz-PV und schwimmende Anlagen als besondere Solaranlagen in ein eigenes Ausschreibungssegment mit eigenem Höchstwert überführt (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG), weil ihre Baukosten höher sind. Dieses Segment erreichte im März 2026 mit 59 Zuschlägen und 439 Megawatt einen Höchststand. Was Agri-PV für die Pacht bedeutet, erklärt der Ratgeber Agri-Photovoltaik: Landwirtschaft und Energie, die Nachteile beleuchtet der Beitrag Agri-PV Nachteile 2026.
3. Der 80-Gigawatt-Deckel für landwirtschaftliche Flächen
Als Ausgleich für die Öffnung der benachteiligten Gebiete hat der Gesetzgeber den Zubau auf Agrarflächen gedeckelt. Nach § 37 Abs. 4 EEG sind Gebote für Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht mehr zulässig, sobald seit dem 1. Januar 2023 mehr als 80 Gigawatt solcher Anlagen in Betrieb genommen wurden; nach dem 31. Dezember 2030 gilt eine Grenze von 177,5 Gigawatt. Der Bundesverband Solarwirtschaft beziffert 80 Gigawatt auf etwa 0,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands.
Für Sie als Eigentümer heißt das zweierlei. Der Deckel ist weit entfernt, er bremst in den nächsten Jahren keinen einzelnen Solarpark. Aber er macht sichtbar, dass Freiflächen-PV auf Ackerland politisch gewollt und zugleich begrenzt ist. Projektierer sichern sich gute Flächen deshalb früh, was die Nachfrage nach Flächen wie Ihrer in den nächsten Jahren eher erhöht als senkt.
Was oft fälschlich dem Solarpaket zugerechnet wird
Zwei Regelungen tauchen in vielen Beiträgen als Solarpaket-Neuerung auf, stammen aber aus früheren Gesetzen. Das ist mehr als eine Fußnote, weil beide unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
- Der 500-Meter-Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen für die EEG-Förderung gilt seit dem EEG 2023, also seit dem 1. Januar 2023 (§ 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c EEG); vorher waren es 200 Meter. Diese Kategorie ist heute die größte in der Ausschreibung: Im März 2026 entfielen 123 Zuschläge mit 1.026 Megawatt darauf, fast die Hälfte der bezuschlagten Leistung.
- Die baurechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b BauGB erlaubt Solarparks im Außenbereich ohne Bebauungsplan nur in einem Streifen von 200 Metern entlang von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Schienenwegen. Sie kam mit der BauGB-Novelle 2023. Zwischen 200 und 500 Metern ist eine Fläche also förderfähig, braucht aber wie jede andere Freifläche einen Bebauungsplan der Gemeinde.
Für Eigentümer ist das der praktisch wichtigste Punkt: Förderfähigkeit nach EEG und Baurecht sind zwei getrennte Prüfungen. Eine Fläche im benachteiligten Gebiet ist seit dem Solarpaket 1 förderfähig, der Weg zum Solarpark führt aber weiterhin über einen Aufstellungsbeschluss und einen Bebauungsplan der Gemeinde. Wie dieser Weg aussieht, beschreibt der Ratgeber Genehmigung Freiflächen-PV 2026.
Was das Solarpaket 1 bewirkt hat: die Zahlen 2026
Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten lässt sich die Wirkung messen, und sie ist deutlich.
| Kennzahl | Wert | Quelle, Datum |
|---|---|---|
| Installierte PV-Leistung Ende 2025 | rund 117 GW | Bundesnetzagentur, 08.01.2026 |
| PV-Zubau 1. Halbjahr 2026 | rund 7,4 GW, davon rund 4.000 MW Freifläche (54 %) | BSW-Solar, Auswertung MaStR, 14.07.2026 |
| Freiflächen-Ausschreibung 01.03.2026: ausgeschrieben | 2.295 MW | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
| eingereichte Gebote | 532 Gebote, 4.622 MW (rund das Doppelte) | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
| Zuschläge | 268 Gebote, 2.299 MW | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
| mengengewichteter Zuschlagswert | 4,94 ct/kWh (Spanne 3,99 bis 5,10) | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
| davon Randstreifen Autobahn/Schiene | 1.026 MW (123 Zuschläge) | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
| davon benachteiligte Gebiete | 760 MW (73 Zuschläge) | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
| davon besondere Solaranlagen | 439 MW (59 Zuschläge), Höchststand | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
| Länder mit den meisten Zuschlägen | Bayern 693 MW, Niedersachsen 340 MW, Baden-Württemberg 333 MW | Bundesnetzagentur, 12.05.2026 |
Die Lesart für Eigentümer: Projektierer reichen doppelt so viele Projekte ein, wie Zuschläge vergeben werden. Wer eine Fläche in einer der drei großen Kategorien hat, Randstreifen, benachteiligtes Gebiet oder eine Fläche, die sich für Agri-PV eignet, besitzt genau das, worum die Branche konkurriert. Der Bundesverband Solarwirtschaft warnt allerdings seit Juli 2026 vor geplanten Kürzungen der Förderung ab 2027. Sollten sie kommen, würden sie eher die Zahlungsbereitschaft je Projekt drücken als die Nachfrage nach Flächen, denn die Ausbauziele in § 4 EEG bleiben bestehen.
Ist meine Fläche jetzt förderfähig?
Das Solarpaket 1 erweitert die Flächenkulisse, ersetzt aber nicht die übrigen Prüfungen. Drei Fragen entscheiden:
- Liegt die Fläche in einer Kategorie der Flächenkulisse? Randstreifen bis 500 Meter an Autobahnen und Schienenwegen, benachteiligtes Gebiet, Konversionsfläche, entwässerter Moorboden, versiegelte Fläche oder eine Fläche mit rechtskräftigem Bebauungsplan für Solar. Erst dann ist ein EEG-Zuschlag möglich.
- Greift ein Ausschlusskriterium? Natura 2000, Naturschutzgebiet, Nationalpark, geschütztes Biotop, Überschwemmungsgebiet und je nach Land Landschaftsschutzgebiet oder Naturpark schließen eine Fläche aus oder erschweren sie erheblich.
- Stimmt der Netzanschluss? Auch die beste Flächenkulisse hilft nicht, wenn das nächste Umspannwerk keine freie Kapazität hat. Netzanschlüsse sind 2026 an vielen Standorten der eigentliche Engpass.
Die vollständige, nach Bundesland gegliederte Übersicht der Ausschluss-, Restriktions- und Förderkriterien finden Sie im Ratgeber Genehmigung Freiflächen-PV 2026. Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung ist der ENLAPA Flächencheck: Er prüft Schutzgebiete, Flächenkulisse und Netznähe in Sekunden, kostenlos und ohne dass Sie persönliche Daten hinterlassen.
Was bedeutet das für die Pacht 2026?
Die erweiterte Flächenkulisse macht mehr Flächen förderfähig, sie ändert aber nicht automatisch, was eine Fläche an Pacht einbringt. Für Freiflächen-Photovoltaik liegen die Pachtpreise 2026 üblicherweise zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Hektar und Jahr, an netznahen Top-Standorten bis etwa 5.500 Euro. Ausschlaggebend sind Einstrahlung, Abstand zum Netzverknüpfungspunkt, Flächengröße und die Zahl der Projektierer, die vor Ort konkurrieren. Die aktuellen Spannen nach Lagequalität und die sechs Preistreiber zeigt der Ratgeber Photovoltaik-Pachtpreise 2026.
Eine Fläche in einem benachteiligten Gebiet ist oft landwirtschaftlich ertragsschwach. Für die Pacht ist das kein Nachteil: Gegenüber der durchschnittlichen Ackerland-Pacht von rund 375 Euro pro Hektar bringt ein Solarpark das 8- bis 15-Fache, und der Ertragswert der Fläche spielt für den Projektierer keine Rolle. Liegt Ihre Fläche zudem sehr nah an einem Umspannwerk, kann statt oder zusätzlich zu einem Solarpark ein Batteriespeicher infrage kommen, dessen Pacht deutlich höher liegt. Mehr dazu im Ratgeber Batteriespeicher-Pachtpreise 2026.
Vom Solarpaket 1 zum eigenen Solarpark: der Ablauf
Dass Ihre Fläche förderfähig ist, ist der erste Schritt, nicht der letzte. Bis daraus ein Solarpark wird, durchläuft ein Vorhaben mehrere Stationen: Flächensicherung durch einen Pachtvertrag, Netzanfrage beim Netzbetreiber, Aufstellungsbeschluss und Bebauungsplan der Gemeinde, Gebot in der Ausschreibung, Genehmigung und Bau. Von der Unterschrift bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise zwei bis vier Jahre, für die Sie eine Reservierungsprämie vereinbaren sollten. Den vollständigen Ablauf mit allen sechs Schritten erklärt der Ratgeber Solarpark bauen 2026, die Vertragsklauseln der Ratgeber Pachtvertrag Photovoltaik.
Checkliste: Profitiert Ihre Fläche vom Solarpaket 1?
- Liegt Ihre Fläche in einem benachteiligten Gebiet? Dann ist sie seit Mai 2024 in jedem Bundesland förderfähig, sofern kein Schutzgebiet entgegensteht. Die Gebietskulisse finden Sie in den Agrarförderkarten Ihres Bundeslandes.
- Liegt Ihre Fläche innerhalb von 500 Metern zu einer Autobahn oder einem zweigleisigen Schienenweg? Dann ist sie förderfähig; innerhalb von 200 Metern sogar ohne Bebauungsplan.
- Ist die Fläche 5 Hektar oder größer? Kleinere Flächen sind nur in Ausnahmefällen oder gemeinsam mit Nachbarflächen interessant. Für Batteriespeicher reichen dagegen oft 0,5 bis 3 Hektar.
- Gibt es ein Umspannwerk in erreichbarer Nähe? Wenige Kilometer Kabeltrasse sind üblich, mehr als zehn werden schnell unwirtschaftlich.
- Keine offensichtlichen Ausschlusskriterien? Naturschutz-, FFH-, Vogelschutz- oder Überschwemmungsgebiete schließen eine Nutzung meist aus. Einen ersten Anhaltspunkt liefert der ENLAPA Flächencheck.
Trifft einer der ersten beiden Punkte zu und die letzten drei bereiten keine Bedenken, lohnt sich die nähere Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
Fazit
Das Solarpaket 1 hat die Flächenkulisse für Freiflächen-Photovoltaik seit Mai 2024 spürbar erweitert: benachteiligte Gebiete sind in jedem Bundesland förderfähig, Projekte bis 50 Megawatt können an der Ausschreibung teilnehmen, und Agri-PV hat ein eigenes Segment. Die Zahlen des Jahres 2026 zeigen, dass die Branche diesen Rahmen ausschöpft, die Ausschreibungen sind doppelt überzeichnet. Für Sie als Eigentümer heißt das: Eine Fläche, die vor 2024 nicht infrage kam, kann es heute. Prüfen Sie Ihr Grundstück jetzt kostenlos mit dem ENLAPA Flächencheck oder inserieren Sie Ihre Fläche, um unverbindliche Angebote von Projektentwicklern einzuholen. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt die Übersicht Land verpachten für Solarpark.
Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz §§ 4, 6, 37, 37c (gesetze-im-internet.de, Stand August 2026); Baugesetzbuch § 35; BGBl. 2024 I Nr. 151 vom 15. Mai 2024; Bundesnetzagentur, Pressemitteilungen vom 8. Januar 2026 und 12. Mai 2026; Bundesverband Solarwirtschaft, Mitteilungen vom 16. April 2024 und 14. Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.