Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze — und was sie für Ihre Fläche bedeuten
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beträgt für neue Anlagen ab dem 1. August 2026 auf dem Dach 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung (erste 10 kWp), für Freiflächen- und sonstige Anlagen bis 100 kWp 6,19 ct/kWh. Für einen Solarpark auf einer landwirtschaftlichen Fläche gilt allerdings keine dieser Zahlen: Ab 1.000 kWp entscheidet die Ausschreibung der Bundesnetzagentur über die Förderhöhe, und dort lag der mengengewichtete Zuschlagswert zuletzt bei 4,79 ct/kWh. Dieser Ratgeber zeigt beide Ebenen — die Tabellenwerte für kleine Anlagen und den Ausschreibungsmarkt, der tatsächlich darüber bestimmt, welche Pacht ein Projektentwickler für Ihren Hektar bieten kann. Die Preisspannen selbst behandelt der Ratgeber Photovoltaik-Pachtpreise 2026.
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Das Wichtigste auf einen Blick
Dachanlagen ab 1. August 2026: 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,22 ct/kWh (Volleinspeisung) für die ersten 10 kWp, darüber gestaffelt weniger.
Freifläche bis 100 kWp: 6,19 ct/kWh feste Vergütung; bis 1.000 kWp 6,59 ct/kWh als anzulegender Wert in der Direktvermarktung.
Solarpark über 1.000 kWp: keine gesetzliche Vergütung, sondern Ausschreibung — Zuschlagswerte 2026 zwischen 3,99 und 5,10 ct/kWh, zuletzt 4,79 ct/kWh im Durchschnitt.
Degression: 1 Prozent alle sechs Monate (§ 49 EEG), nächster Schritt am 1. Februar 2027.
Negative Strompreise: seit dem Solarspitzengesetz (25.02.2025) keine Förderung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis, dafür Verlängerung der Förderdauer am Ende.
EEG 2027: Regierungsentwurf vom 29. Juli 2026 — Ende der festen Einspeisevergütung, 14 GW Freiflächen-Ausschreibung pro Jahr, 70-Prozent-Kappung am Netzverknüpfungspunkt. Noch nicht in Kraft.
Die Sätze ab 1. August 2026 im Überblick
Zum 1. August 2026 ist die halbjährliche Degression von einem Prozent erneut wirksam geworden. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, gelten diese anzulegenden Werte:
| Anlagentyp und Größe | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Gebäudeanlage bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Gebäudeanlage bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Gebäudeanlage bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| Freifläche / sonstige Anlage bis 100 kWp | 6,19 ct/kWh | — |
| Freifläche / sonstige Anlage bis 1.000 kWp (Direktvermarktung) | 6,59 ct/kWh | — |
Die Werte gelten anteilig: Bei einer 20-kWp-Dachanlage mit Teileinspeisung erhalten die ersten 10 kWp 7,70 ct/kWh, der Rest 6,66 ct/kWh. Der bei Inbetriebnahme geltende Satz ist für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre festgeschrieben — spätere Novellen ändern daran nichts. Die nächste Degression um rund ein Prozent folgt am 1. Februar 2027.
Warum Ihr Solarpark keine „Einspeisevergütung" bekommt
Für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen ist die entscheidende Zahl in der Tabelle oben gar nicht enthalten. Der Grund ist die Ausschreibungspflicht: Freiflächenanlagen mit mehr als 1.000 kWp installierter Leistung erhalten eine EEG-Förderung nur, wenn der Betreiber bei einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag gewinnt. Da auf einen Hektar als Faustregel rund 1 MWp — also 1.000 kWp — passt, ist praktisch jeder Solarpark ab etwa einem Hektar ausschreibungspflichtig. Für Ihre Fläche gilt deshalb nicht der Tabellenwert, sondern der Zuschlagswert der Runde, in der das Projekt geboten hat.
Hinzu kommt: Ab 100 kW installierter Leistung besteht ohnehin Direktvermarktungspflicht. Der Betreiber verkauft den Strom dann selbst an der Börse und erhält die Differenz zwischen Marktwert und anzulegendem Wert als Marktprämie. Der „anzulegende Wert" ist damit kein fester Betrag je Kilowattstunde, sondern eine Obergrenze im Marktprämienmodell — ein Unterschied, den viele Ratgeber unterschlagen.
Die Ausschreibungen 2026: der Markt, der Ihre Pacht bestimmt
Die Bundesnetzagentur schreibt Fördermengen für Freiflächenanlagen mehrmals im Jahr aus. Wer den niedrigsten Gebotswert nennt, bekommt den Zuschlag. Die beiden bislang ausgewerteten Runden 2026:
| Gebotstermin | Ausgeschriebene Menge | Eingereichte Gebote | Zuschlagswerte | Mengengewichteter Durchschnitt |
|---|---|---|---|---|
| 1. März 2026 | 2.295 MW | 532 Gebote / 4.622 MW | 3,99–5,10 ct/kWh | 4,94 ct/kWh |
| 1. Juli 2026 | 2.135 MW | 401 Gebote / 3.170 MW | 4,38–4,97 ct/kWh | 4,79 ct/kWh |
Beide Runden waren deutlich überzeichnet — im März lagen die Gebote bei rund dem Doppelten der ausgeschriebenen Menge. Der Höchstwert, also das maximal zulässige Gebot, lag zum Juli-Termin bei 5,90 ct/kWh; kein Zuschlag kam auch nur in dessen Nähe. Regional gingen die Juli-Zuschläge vor allem nach Bayern (429 MW), Baden-Württemberg (266 MW), Rheinland-Pfalz (239 MW), Nordrhein-Westfalen (233 MW) und Niedersachsen (225 MW).
Daraus sind für Sie als Eigentümer zwei Dinge ablesbar. Erstens: Der Wettbewerb um Zuschläge ist scharf, die Entwickler kalkulieren knapp — eine Pachtforderung weit über dem Marktniveau kann ein Projekt schlicht aus der Ausschreibung kippen. Zweitens: Die bezuschlagte Leistung verteilt sich über die ganze Republik, nicht nur über den Süden. Wie die Flächenkulisse — benachteiligte Gebiete, Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen — darüber entscheidet, ob Ihre Fläche überhaupt geboten werden kann, erklärt der Ratgeber Solarpaket 1: was 2026 für Ihre Freifläche gilt.
Vom Zuschlagswert zur Pacht: die Größenordnung
Der Zuschlagswert ist die Obergrenze dessen, was ein Projekt je Kilowattstunde erlösen kann. Aus dieser Summe müssen Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Netzanschluss, Betriebsführung, Versicherung, Rückbaurücklage, Finanzierung, die freiwillige Gemeindebeteiligung nach § 6 EEG (bis zu 0,2 ct/kWh) — und eben Ihre Pacht bezahlt werden.
Als Größenordnung gerechnet: Auf einen Hektar passt grob 1 MWp, und 1 MWp erzeugt in Deutschland ungefähr 1 Gigawattstunde Strom im Jahr. Bei einem Zuschlagswert von 4,79 ct/kWh sind das rund 48.000 Euro Stromerlös je Hektar und Jahr. Eine marktübliche Pacht von 3.000 bis 5.000 Euro je Hektar entspricht damit etwa 6 bis 10 Prozent des Stromerlöses. Diese Rechnung ist bewusst grob — Einstrahlung, Modultechnik, Belegungsdichte und die tatsächlich genehmigte Fläche verschieben sie in beide Richtungen — aber sie erklärt zwei Dinge sofort: warum die Pacht nicht beliebig steigen kann, und warum die Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt so stark durchschlägt. Jeder Kilometer Anschlusskabel geht von derselben Summe ab, aus der auch Ihre Pacht kommt.
Zur Einordnung, wie stark die Pacht je nach Nutzungsart auseinanderläuft:
| Nutzungsart | Pacht/ha und Jahr (2026) |
|---|---|
| Ackerpacht (landwirtschaftlich) | rund 350 € |
| Agri-Photovoltaik | 1.000–3.000 € |
| Klassische Freiflächen-PV | 3.000–5.000 € (Premium bis ~5.500 €) |
| Batteriegroßspeicher (BESS) | 20.000–30.000 € (Flächenbedarf meist nur 0,5–3 ha) |
Die vollständigen Spannen und Preistreiber erklären die Ratgeber Photovoltaik-Pachtpreise 2026 und Pachtpreise Ackerland 2026. Dass ein Batteriespeicher pro Hektar ein Vielfaches erlöst, liegt genau daran, dass er nicht an einem Zuschlagswert je erzeugter Kilowattstunde hängt, sondern am Preisunterschied zwischen Lade- und Entladezeitpunkt — dazu der Ratgeber Flächen verpachten für Batterie-Großspeicher.
Negative Strompreise: die Regel, die 2026 wirklich wehtut
Seit dem Solarspitzengesetz, in Kraft seit dem 25. Februar 2025, gibt es für neu in Betrieb genommene Anlagen in allen Viertelstunden mit negativem Börsenstrompreis keine EEG-Förderung mehr (§ 51 EEG). Die Schwelle wurde dabei drastisch gesenkt: Vorher galt die Regel erst ab 400 kW installierter Leistung, nun ab 2 kW — im Bereich zwischen 2 und 100 kW allerdings nur, wenn ein intelligentes Messsystem verbaut ist. Ersatzlos gestrichen wird die Vergütung nicht: Die entfallenen Zeiten werden am Ende der 20-jährigen Förderdauer nachgeholt (§ 51a EEG). Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 ans Netz gingen, behalten den alten Rechtsstand (§ 100 Abs. 46 EEG).
Wie relevant das ist, zeigen die Stundenzahlen: 2023 gab es rund 301 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen, 2024 bereits 457, 2025 mit 573 Stunden einen Rekord — und für 2026 zeichnet sich nach Marktbeobachtungen erneut ein Rekordjahr ab. Entsprechend heftig schwankt der Marktwert Solar: Der Jahresmarktwert lag 2025 bei 4,508 ct/kWh, der Monatswert im Januar 2026 bei 11,019 ct/kWh und im April 2026 bei nur 1,317 ct/kWh.
Für Sie als Verpächter ist das kein Detail für Techniker, sondern ein konkretes Vertragsargument: Eine Umsatzbeteiligung ohne vereinbarte Mindestpacht überträgt genau diese Schwankung auf Ihre Einnahmen. Der Betreiber trägt das Marktrisiko ohnehin — es sollte nicht zusätzlich Ihre Pacht treffen. Wie Mindestpacht, Wertsicherungsklausel und die übrigen Schutzklauseln formuliert werden, zeigt der Ratgeber Pachtvertrag Photovoltaik.
EEG 2027: was im Regierungsentwurf steht (und noch nicht gilt)
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für das EEG 2027 am 29. Juli 2026 beschlossen. Die Beratung im Bundestag begann im September 2026, die beihilferechtliche Genehmigung der EU steht noch aus. Bis das Gesetz verkündet ist, gilt weiterhin das EEG 2023 in der Fassung des Solarpakets I (in Kraft seit 16. Mai 2024) und des Solarspitzengesetzes. Alles Folgende ist deshalb ausdrücklich Entwurf:
- Ende der festen Einspeisevergütung für neue Anlagen; der Übergang führt in die Direktvermarktung, für kleine Anlagen ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen.
- 14 Gigawatt Ausschreibungsvolumen pro Jahr für Freiflächenanlagen bis 2032 — eine deutliche Ausweitung gegenüber heute.
- Streichung der Dach-Quote: Die bisherige Regel, wonach mindestens die Hälfte des Ausschreibungsvolumens auf Dachanlagen entfallen muss (§ 4 S. 2 EEG 2023), soll entfallen. Das verschiebt Volumen strukturell zugunsten der Freifläche.
- 70-Prozent-Kappung: Für Freiflächen-PV soll die Einspeiseleistung am Netzverknüpfungspunkt auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden — gedacht als Entlastung des Netzausbaus.
- Agri-PV und Moor-PV sollen einen technologiespezifischen Bonus von 0,5 ct/kWh auf den anzulegenden Wert erhalten (§ 38a EEG 2027-E).
- Neue Biodiversitätsanforderungen an Freiflächenprojekte sowie jährlich 500 MW „Resilienzausschreibungen" mit qualitativen Kriterien wie Lieferkette und Cybersicherheit.
- Verfahren: Das zweistufige Verfahren aus Zuschlag und späterer Zahlungsberechtigung entfällt; Projekte sollen bereits vor Gebotsabgabe im Marktstammdatenregister registriert sein.
Was heißt das für einen Eigentümer, der heute überlegt? Kurzfristig wenig: Bestehende Zuschläge und laufende Verträge sind nicht betroffen, und wer bis Ende 2026 in Betrieb geht, behält seine Konditionen 20 Jahre lang. Mittelfristig sind zwei Punkte relevant — und sie zeigen in verschiedene Richtungen. Die Ausweitung auf 14 GW jährlich plus Wegfall der Dach-Quote bedeutet mehr nachgefragte Freifläche, also tendenziell mehr Wettbewerb um geeignete Grundstücke. Die 70-Prozent-Kappung senkt dagegen die vermarktbare Strommenge je Projekt und damit den Spielraum für Pacht. Wie sich das netto auswirkt, lässt sich heute seriös nicht beziffern — wer es Ihnen beziffert, rät. Für Agri-PV-Flächen wäre der 0,5-ct-Bonus dagegen eine klare Verbesserung; den rechtlichen Rahmen dazu behandelt der Ratgeber Agri-PV Genehmigung und Förderung 2026.
Degression, Laufzeit und was nach 20 Jahren kommt
Die Degression läuft seit Februar 2024 halbjährlich um ein Prozent (§ 49 EEG) statt wie früher monatlich. Das macht die Planung ruhiger, senkt die Sätze aber stetig: Eine 10-kWp-Dachanlage startete im Januar 2024 bei 8,1 ct/kWh Teileinspeisung, heute sind es 7,70 ct/kWh.
Läuft die 20-jährige Förderung aus, greift für Ü20-Anlagen die gesetzliche Anschlussvergütung nach § 25 EEG: der Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der Jahresmarktwert Solar betrug 2025 4,508 ct/kWh, die Pauschale 0,72 ct/kWh; für 2026 liegt sie bei 0,23 ct/kWh. Das Solarpaket I hat diese Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2032 verlängert — die früher geplante Frist Ende 2027 gilt nicht mehr.
Für eine verpachtete Freifläche ist am Laufzeitende allerdings eine andere Frage entscheidend: Repowering oder Rückbau. Setzt der Betreiber neue Module und schließt einen neuen oder verlängerten Vertrag, wird die Pacht neu verhandelt. Baut er zurück, muss die Rückbauverpflichtung über eine bezifferte Bürgschaft abgesichert sein. Beide Fälle gehören in den Pachtvertrag, nicht in eine Absichtserklärung.
Was Sie als Eigentümer daraus mitnehmen
- Die Tabellenwerte betreffen Sie meist nicht. Ab 1.000 kWp — also grob ab einem Hektar — entscheidet die Ausschreibung, nicht die gesetzliche Vergütung.
- Der Zuschlagswert deckelt die Pacht. 4,79 ct/kWh im Durchschnitt heißt: rund 48.000 Euro Stromerlös je Hektar, aus denen alles bezahlt werden muss.
- Netznähe ist der größte Hebel. Anschlusskosten gehen direkt von derselben Summe ab, die auch Ihre Pacht speist.
- Mindestpacht statt reiner Umsatzbeteiligung. Negative Preise und schwankende Marktwerte sind Betreiberrisiko und sollten es bleiben.
- Wertsicherungsklausel nicht vergessen. 20 bis 30 Jahre ohne Indexierung kosten real spürbar.
- Förderfähigkeit vorab klären. Ob Ihre Fläche in der EEG-Kulisse liegt, entscheidet, ob überhaupt geboten werden kann. Den ersten Anhaltspunkt liefert der kostenlose ENLAPA Flächencheck in Sekunden — Schutzgebiete, Raumordnung und grobe Netznähe, ohne Angabe persönlicher Daten.
Wie der Weg von der Fläche zum fertigen Projekt insgesamt verläuft, beschreibt der Überblick Land verpachten für Solarpark; die Genehmigungsseite vertieft Genehmigung Freiflächen-PV 2026, den Ablauf bis zum Netzanschluss Solarpark bauen 2026.
Häufig gestellte Fragen
Fazit
Die Einspeisevergütung 2026 ist zwei Systeme in einem. Für kleine Anlagen bis 100 kWp gibt es weiterhin einen festen Satz, der halbjährlich um ein Prozent sinkt — 7,70 bis 12,22 ct/kWh auf dem Dach, 6,19 ct/kWh auf der Freifläche. Für alles, was auf einer landwirtschaftlichen Fläche entsteht, entscheidet dagegen die Ausschreibung der Bundesnetzagentur, und dort ist der Wettbewerb so scharf, dass die Zuschlagswerte 2026 auf durchschnittlich 4,79 ct/kWh gefallen sind. Genau dieser Wert deckelt am Ende die Pacht, die ein Entwickler für Ihren Hektar bieten kann. Das EEG 2027 würde die feste Vergütung für Neuanlagen beenden und die Freiflächen-Ausschreibungen auf 14 Gigawatt jährlich ausweiten — beschlossen ist es aber noch nicht, und wer bis dahin in Betrieb geht, behält seine Konditionen 20 Jahre lang. Prüfen Sie Ihr Grundstück jetzt kostenlos mit dem ENLAPA Flächencheck oder inserieren Sie Ihre Fläche, um Pachtangebote geprüfter Projektentwickler einzuholen.
Quellen: Erneuerbare-Energien-Gesetz §§ 6, 25, 38a, 49, 51, 51a, 100 Abs. 46 (gesetze-im-internet.de); Bundesnetzagentur, Pressemitteilungen zu den Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen (erstes Segment) zu den Gebotsterminen 1. März 2026 und 1. Juli 2026 (Veröffentlichung 18. August 2026); C.A.R.M.E.N. e.V. sowie Bundesverband Solarwirtschaft, Übersicht der anzulegenden Werte ab 1. August 2026; Netztransparenz.de, Marktwerte Solar 2025/2026; Bundesregierung und pv magazine, Kabinettsbeschluss zum EEG 2027 vom 29. Juli 2026; DGRV, Neuregelungen im Regierungsentwurf des EEG 2027; Rödl & Partner, EEG 2027 — Änderungen für Windenergie, Agri-PV und Biomethan; zfk und top agrar zu negativen Strompreisen 2025/2026. Stand: 8. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; die Vergütungssätze werden durch EEG-Novellen laufend angepasst.