Photovoltaik Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und Änderungen im Überblick
Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Bestandteil der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Sie regelt, wie Betreiber von Photovoltaikanlagen für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom vergütet werden. Seit 2024 gilt ein Fördersystem mit fortlaufender Degression, das die Wirtschaftlichkeit neuer Photovoltaikanlagen unmittelbar beeinflusst. Wer 2026 eine Anlage plant, sollte die aktuell gültigen Sätze kennen und realistisch kalkulieren.
Anlagen, die ab dem Jahr 2024 in Betrieb genommen werden, unterliegen neuen Förderbedingungen. Die Höhe der Vergütung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der installierten Leistung der PV-Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fördermechanismen regelmäßigen Anpassungen unterliegen, um auf Marktentwicklungen zu reagieren und die Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu stabilisieren. Die Akteure in der Branche müssen sich daher kontinuierlich über die aktuellen Regelungen informieren. Da die Sätze seit dem Systemwechsel 2024 durch die halbjährliche Degression weiter gesunken sind, sollten Betreiber die aktuell gültigen Werte stets bei der Bundesnetzagentur bzw. im aktuellen EEG prüfen.

Grundlagen der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und hat seit ihrer Einführung zahlreiche Anpassungen erfahren.
Definition und Zweck
Die Einspeisevergütung bezeichnet eine festgelegte Zahlung für Strom aus erneuerbaren Quellen, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Ihr Zweck besteht darin, den Ausbau erneuerbarer Energietechnologien wirtschaftlich zu unterstützen und die Energiewende voranzutreiben.
Rechtliche Grundlagen
Rechtlich verankert ist die Einspeisevergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses Gesetz regelt unter anderem die Vergütungssätze und Bedingungen, unter denen der produzierte Grünstrom vergütet wird. Das EEG wird regelmäßig novelliert, um Anpassungen an die Marktbedingungen zu vollziehen und die Förderung effizient zu gestalten.
Die Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2024
Die Einspeisevergütung begann im Jahr 2000 mit einer deutlich höheren Vergütung, um Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien zu schaffen. Seitdem hat sie durch die verschiedenen Änderungen des EEG stetige Anpassungen erlebt, die die Vergütung oft verringerten. Mit dem EEG 2023 sind weitere Anpassungen in Kraft getreten. Ab dem Jahr 2024 soll die Einspeisevergütung gemäß Ankündigungen halbjährlich um jeweils 1 Prozent reduziert werden, wodurch neue Förderbedingungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen entstehen.

Vergütungssätze: Ausgangswerte 2024 und Entwicklung bis 2026
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen unterliegt spezifischen Bedingungen und Sätzen. Die Vergütungshöhe ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagenleistung.
Aktuelle Vergütungssätze (Stand Februar bis Juli 2026)
Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten diese Sätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Die Werte gelten anteilig: Bei einer 20-kWp-Anlage mit Teileinspeisung erhalten die ersten 10 kWp den Satz von 7,78 ct/kWh, der Rest den Satz von 6,73 ct/kWh. Zum 1. August 2026 sinken die Sätze planmäßig erneut um rund 1 Prozent. Die jeweils tagesaktuellen Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Vergütungshöhe zum Start im Januar 2024
Als Ausgangspunkt: Für Anlagen mit einer Leistung bis 10 kWp betrugen die anfänglichen Vergütungssätze im Januar 2024 8,1 Cent pro kWh bei Teileinspeisung und 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung. Über die halbjährliche Degression sind diese Startwerte bis 2026 auf die oben genannten aktuellen Sätze gesunken.
Degression und Anpassungen
Februar 2024: Ab dem 1. Februar 2024 wird die Höhe der Einspeisevergütung halbjährlich um 1 Prozent reduziert. Diese degressive Anpassung der Vergütungssätze spiegelt die fortlaufende Entwicklung und Kostensenkungen in der Photovoltaikbranche wider.
Vergütung für über 20 Jahre Solaranlagen
Für Photovoltaikanlagen, die älter als 20 Jahre sind, also sogenannte Ü20-Anlagen, wird der Marktwert Solar vom Netzbetreiber bezahlt. Dies ist besonders relevant für Betreiber von Ü20-Photovoltaik-Anlagen, da die Anschlussvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab diesem Jahr auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt ist. Diese Regelung stellt sicher, dass Anlagenbetreiber weiterhin eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom erhalten, auch wenn die Anlagen nicht mehr durch das EEG gefördert werden.
Berechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen
Die Einspeisevergütung ist ein essenzieller Faktor für Betreiber von Photovoltaikanlagen, um die Rentabilität ihrer Investition zu bewerten. Im Jahr 2024 gelten spezifische Vergütungssätze, die sich nach der Anlagengröße und der Art der Einspeisung bemessen.
Berechnung nach Anlagengröße
Die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde (kWh) für Photovoltaikanlagen ist unter anderem abhängig von der Größe der Anlage, gemessen in Kilowattpeak (kWp). Seit Februar 2024 erfährt die Einspeisevergütung eine halbjährliche Reduzierung um 1 Prozent. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp gelten von Februar bis Juli 2026:
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7,78 Cent pro kWh für Teileinspeisung
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12,34 Cent pro kWh für Volleinspeisung
Berechnung nach Einspeisungsart
Die Form der Einspeisevergütung variiert, je nachdem, ob Anlagenbetreiber sich für Volleinspeisung oder Teileinspeisung entscheiden. Während die Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, bezieht sich die Teileinspeisung nur auf einen Teil des erzeugten Stroms. Dementsprechend unterscheiden sich die Vergütungen:
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Volleinspeisung: Höhere Einspeisevergütung aufgrund der vollständigen Abgabe des Stroms an den Netzbetreiber.
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Teileinspeisung: Geringere Vergütung, da ein Teil des Stroms selbst verbraucht oder anderweitig genutzt wird.
Förderung von Photovoltaik
In Deutschland spielt die Einspeisevergütung eine zentrale Rolle bei der Förderung von Photovoltaikanlagen. Sie garantiert Anlagenbetreibern eine feste Vergütung für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, und stellt einen Anreiz zur Investition in erneuerbare Energien dar.
Förderung für neue Anlagen
Für neue Photovoltaikanlagen, die ab 2024 in Betrieb genommen werden, gilt eine angepasste Einspeisevergütung. Diese Vergütung ist speziell an die installierte Leistung der Anlage angeknüpft und variiert je nach Anlagentyp, wie bspw. bei Freiflächenanlagen oder solchen auf Wohngebäuden.
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Freiflächenanlagen: Verfügen über eigene Vergütungssätze. Wer eigene Flächen einbringen möchte, kann seine Freifläche für Photovoltaik verpachten und so an der Wertschöpfung teilhaben.
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Anlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden: Diese generieren je nach Größe und Art der Einspeisung unterschiedliche Sätze.
Förderung nach EEG 2023
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet das Fundament der Förderung in Deutschland. Jede Photovoltaikanlage, die ans Stromnetz angeschlossen ist, muss die Vorgaben des EEG erfüllen, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Die Förderungssätze werden dabei regulär angepasst, um einer Überförderung entgegenzuwirken und den Ausbau der erneuerbaren Energien effizient zu gestalten.
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Reguläre Fördersätze: Photovoltaikanlagen mit Netzanschluss fallen unter die regulären Fördersätze des EEG.
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Degressionsmechanismus: Um den Marktanreiz aufrechtzuerhalten, aber auch eine kosteneffiziente Integration in das Stromnetz zu gewährleisten, ist ein degressiver Fördermechanismus im Gesetz verankert.
Für PV-Anlagen, die ihre Energie in das öffentliche Netz einspeisen, bleibt die Förderung trotz der Absenkung attraktiv, da die Vergütungssätze über einen längeren Zeitraum stabil bleiben. Ab dem Ende Januar 2024 werden bestimmte Aspekte der Förderung ausgesetzt, um eine Anpassung an die Marktentwicklung zu ermöglichen.
Zukunft der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Die Entwicklung der Einspeisevergütung für das Jahr 2024 markiert einen Wendepunkt in der Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik. Regulierungen unterliegen Anpassungen, die für Betreiber bestehender und neuer Anlagen entscheidend sind.
Einspeisevergütung nach 20 Jahren
Nach Ablauf der 20 Jahre erfolgt die bislang unter dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung nicht mehr. Anlagenbetreiber müssen also alternative Wege der Vergütung wie Direktvermarktung ihrer erzeugten Energie in Betracht ziehen. Experten empfehlen daher eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit neuen Geschäftsmodellen, um auch nach 20 Jahren eine lohnende Betriebsführung sicherzustellen.
Weitere wichtige Aspekte zur Einspeisevergütung für Photovoltaik
Photovoltaikanlagen ab einer Größe von 100 Kilowattpeak
In Deutschland ist für Photovoltaikanlagen ab einer Größe von 100 Kilowattpeak (kWp) die Pflicht zur Direktvermarktung zu beachten. Das bedeutet, dass Betreiber von Anlagen dieser Größenordnung ihren erzeugten Strom nicht über die feste Einspeisevergütung vergütet bekommen, sondern ihn direkt am Strommarkt verkaufen müssen. Die Direktvermarktung ermöglicht es, durch die Teilnahme am Marktprämienmodell eine Prämie zusätzlich zum Marktpreis zu erhalten.
Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur
Für größere Anlagen, speziell ab einer Grenze von 750 kWp für Dachanlagen und 500 kWp für Freiflächenanlagen, ist zudem die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich. Hierbei wird die Vergütung für den Solarstrom über ein wettbewerbliches Verfahren ermittelt, bei dem das niedrigste Gebot den Zuschlag erhält.
Für das Jahr 2026 hat die Bundesnetzagentur die Höchstwerte gesenkt: Für Freiflächenanlagen liegt der Höchstwert je nach Gebotstermin bei 5,79 bis 5,90 Cent pro Kilowattstunde, für Dachanlagen bei 10,00 Cent pro kWh. Der Wettbewerb ist intensiv: Die Ausschreibungsrunde zum 1. März 2026 war deutlich überzeichnet, die Zuschläge lagen zwischen 3,99 und 5,10 ct/kWh bei einem mengengewichteten Durchschnitt von 4,94 ct/kWh. Diese Werte repräsentieren den maximalen anzulegenden Wert, also den höchsten Betrag, den Betreiber als Vergütung für ihren eingespeisten Strom erhalten können.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der anzulegende Wert nicht mit der Einspeisevergütung gleichzusetzen ist. Die Einspeisevergütung war ein fester Betrag, der für jede eingespeiste kWh bezahlt wurde, unabhängig vom Marktpreis. Im Gegensatz dazu ist der anzulegende Wert ein maximaler Wert im Rahmen des Marktprämienmodells, welcher in Kombination mit dem erzielten Markterlös zu sehen ist.
Projektvermarktung über PPAs (Power Purchase Agreement)
Power Purchase Agreements (PPAs) sind langfristige Verträge zwischen einem Stromerzeuger und einem Stromabnehmer, die die Bedingungen für den Kauf und Verkauf von Strom festlegen. PPAs werden oft für die Vermarktung von Großprojekten im Bereich der erneuerbaren Energien genutzt, da sie eine finanzielle Sicherheit für die Betreiber bieten und es den Käufern ermöglichen, ihren Energiebedarf mit erneuerbarer Energie zu decken, oft zu einem festgelegten Preis.
Im Kontext von Photovoltaikanlagen dienen PPAs dazu, die Erzeugung und den Verkauf von Solarstrom über einen festgelegten Zeitraum zu regeln. Sie bieten eine Alternative zur Direktvermarktung über den Spotmarkt und zum Marktprämienmodell, indem sie eine direkte Vereinbarung zwischen Erzeuger und Verbraucher darstellen. Dies kann besonders für Großanlagen attraktiv sein, da PPAs in der Regel eine höhere Planungssicherheit in Bezug auf Einnahmen ermöglichen, was wiederum die Finanzierung und Realisierung von Projekten erleichtern kann.
PPAs können verschiedene Formen annehmen, von physischen PPAs, bei denen der Strom tatsächlich vom Erzeuger zum Verbraucher transportiert wird, bis hin zu virtuellen oder synthetischen PPAs, bei denen die physische Lieferung des Stroms nicht erforderlich ist, sondern stattdessen finanzielle Abrechnungen auf Basis der Strompreisentwicklung erfolgen.
Für Betreiber von Solaranlagen über 10 MW können PPAs daher eine wichtige Rolle spielen, um die Rentabilität der Anlage zu sichern und gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung und Vergrößerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix zu leisten.